Hallo nochmal, hatte heute morgen gefragt wo man eine Adresse einer Person erfragen kann. Man antworte mir beim Einwohnermeldeamt oder beim Ordunugsamt. Nun überlege ich gerade ob diese Behörden nicht der Schweigepflicht unterliegt. Ist es ein Argument wenn man erklärt das man sein Kind sucht....
Du bekommst auf jeden Fall die Adesse wenn Du einen Grund hast, die Auskunft ist allerdings kostenpflichtig zwischen 5 und 8,00 € , musst Du auch bezahlen, wenn der Gesuchte nicht dort gemeldet ist
ich glaube du brauchst eine geburtsurkunde von dein kind.
bitmap am 2. November 2009 09:07 Nein, braucht sie/er nicht.
Rina1234 am 2. November 2009 09:08 nicht unbedingt, die Standesämter, wo die Kinder nach der Geburt angemeldet wurden haben die Geburtsurkunde, ein Personalausweis oder die eigene GEburtsurunde reicht. Du stehst ja als Mutter in der Urkunde deines Kindes
Ich habe meinen damaligen Mann gesucht und meine Rechtasnwältin hat mir gesagt das auch sie keine Auskunft bekommt beim Einwohnermeldeamt.
kiramarie am 2. November 2009 09:07 Mittlerweile ist das kein Problem mehr. Hab sogar schon mal telefonisch,ohne ein Gebühr bezahlen zu müssen, die neue Adresse von einer Bekannten bekommen. Ein anderes Mal mußte ich wegen eines Klassentreffens eine Adresse habe, da habe ich 5 euro bezahlt. Geht problemlos.
Gut zu wissen!

wenn du dein Kind suchst, hast du ein "berechtigtes Interesse", also bekommst du Auskunft, es ist möglich, dass die Behörden dir keine Urkunden ausstellen. Du musst wissen, wann und wo es geboren ist, dann gehtst du dort zum Standesamt und legst deinen Ausweis vor. Dann bekommst du auch Auskunft, habe ich auch so gemacht mit einer Familienangehörigen.

Du hast schon recht, von wegen Datenschutz etc. War auch verwundert, dass man so leicht eine Adresse beim Einwohnermeldeamt bekommt. Geht aber problemlos, selbst ohne Angabe von Gründen, gegen eine kleine Gebühr.
Danke!!!!Auch an die beiden andern!!!
Rina1234 am 2. November 2009 09:00 Es ist so, dass du die vorherige Adresse angibst, die Behörden melden sich gegenseitg, ob jemand zu-oder wergezogen ist. Es ist nur eine Lücke Ende der 60er, Anfang der 70-Jahre, da war die Regelung kurz aufgehoben.
Rina1234 am 2. November 2009 09:10 hab ich vergessen: in dem Fall kannst du auch über die Rentenversicherung suchen lassen oder übers netz: personensucher.de oder rotes Kreuz

Ja, auf jeden Fall bekommst beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft zu Deinem Kind.
Nein! Dort kann jeder anfragen, der ein "berechtigtes Interesse" nachweist. Und der nachweis besteht in einer Unterschrift.