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Nochmal eine Frage zu den Behörden,bei denen man eine Adresse erfragen kann..

gefragt von mller75 am 02.11.2009 um 8:55 Uhr

Hallo nochmal, hatte heute morgen gefragt wo man eine Adresse einer Person erfragen kann. Man antworte mir beim Einwohnermeldeamt oder beim Ordunugsamt. Nun überlege ich gerade ob diese Behörden nicht der Schweigepflicht unterliegt. Ist es ein Argument wenn man erklärt das man sein Kind sucht....

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anonym
beantwortet von mialena am 2. November 2009 08:58
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Du bekommst auf jeden Fall die Adesse wenn Du einen Grund hast, die Auskunft ist allerdings kostenpflichtig zwischen 5 und 8,00 € , musst Du auch bezahlen, wenn der Gesuchte nicht dort gemeldet ist


anonym
beantwortet von nancyg am 2. November 2009 08:59
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ich glaube du brauchst eine geburtsurkunde von dein kind.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. November 2009 09:07

Nein, braucht sie/er nicht.

Kommentar von 7056f0b52168246611dc2c25fc1f6bccsmallRina1234 am 2. November 2009 09:08

nicht unbedingt, die Standesämter, wo die Kinder nach der Geburt angemeldet wurden haben die Geburtsurkunde, ein Personalausweis oder die eigene GEburtsurunde reicht. Du stehst ja als Mutter in der Urkunde deines Kindes


anonym
beantwortet von vollimleben36 am 2. November 2009 08:58
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Ich habe meinen damaligen Mann gesucht und meine Rechtasnwältin hat mir gesagt das auch sie keine Auskunft bekommt beim Einwohnermeldeamt.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 2. November 2009 09:07

Mittlerweile ist das kein Problem mehr. Hab sogar schon mal telefonisch,ohne ein Gebühr bezahlen zu müssen, die neue Adresse von einer Bekannten bekommen. Ein anderes Mal mußte ich wegen eines Klassentreffens eine Adresse habe, da habe ich 5 euro bezahlt. Geht problemlos.

Kommentar von vollimleben36 am 2. November 2009 10:04

Gut zu wissen!


Rina1234
beantwortet von Rina1234 am 2. November 2009 08:58
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wenn du dein Kind suchst, hast du ein "berechtigtes Interesse", also bekommst du Auskunft, es ist möglich, dass die Behörden dir keine Urkunden ausstellen. Du musst wissen, wann und wo es geboren ist, dann gehtst du dort zum Standesamt und legst deinen Ausweis vor. Dann bekommst du auch Auskunft, habe ich auch so gemacht mit einer Familienangehörigen.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 2. November 2009 08:57
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Du hast schon recht, von wegen Datenschutz etc. War auch verwundert, dass man so leicht eine Adresse beim Einwohnermeldeamt bekommt. Geht aber problemlos, selbst ohne Angabe von Gründen, gegen eine kleine Gebühr.

Kommentar von mller75 am 2. November 2009 08:59

Danke!!!!Auch an die beiden andern!!!

Kommentar von 7056f0b52168246611dc2c25fc1f6bccsmallRina1234 am 2. November 2009 09:00

Es ist so, dass du die vorherige Adresse angibst, die Behörden melden sich gegenseitg, ob jemand zu-oder wergezogen ist. Es ist nur eine Lücke Ende der 60er, Anfang der 70-Jahre, da war die Regelung kurz aufgehoben.

Kommentar von 7056f0b52168246611dc2c25fc1f6bccsmallRina1234 am 2. November 2009 09:10

hab ich vergessen: in dem Fall kannst du auch über die Rentenversicherung suchen lassen oder übers netz: personensucher.de oder rotes Kreuz

Kommentar von 7056f0b52168246611dc2c25fc1f6bccsmallRina1234 am 2. November 2009 09:13

wenn du mehr wissen willst, melde dich bei mir über pn, habe noch eine Menge Tipps

Kommentar von mller75 am 2. November 2009 11:14

Danke...falls wir nicht weiterkommen,werde ich mich melden.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 2. November 2009 08:56
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Ja, auf jeden Fall bekommst beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft zu Deinem Kind.


anonym
beantwortet von docbde am 2. November 2009 08:56
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Nein! Dort kann jeder anfragen, der ein "berechtigtes Interesse" nachweist. Und der nachweis besteht in einer Unterschrift.


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