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Nochmal dringende Frage wg.Vermieter !!!

gefragt von HuskyBabyHuskyBaby am 16.04.2009 um 10:09 Uhr

Hallo...
also, mein Freund hat seine Whg normal zum 1.5. gekündigt und zieht jetzt bald aus. Der Vermieter hat sich die ganze vergangene Zeit überhaut nicht um ein Nachmieter gekümmert und nun auf mal, will er ein Besichtigungstermin nach den nächsten machen (damit er wohl doch noch pünktlich jemanden findet). Da er mit dem "noch"Vermieter aber richtig streß hat, möchte er das natürlich nicht. Wieviel Termine muß er seinem Noch Vermieter gestatten??? Ist da etwas geregelt? Welche Rechte hat der Vermieter? In die Whg darf er alleine ja nicht rein, das wissen wir schon, aber es dreht sich halt um die ganzen Termine und zudem arbeitet mein Freund auch und hat nur sehr wenig Zeit. Normal müßen die sich ja einigen, was aber nicht wirklich möglich ist, deshalb will mein Freund ihm auch nur das zugestehen, was er wirklich nur muß und nicht mehr.


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anonym
beantwortet von Obelhicks am 16. April 2009 18:22
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Ihr Vermieter und besichtigende Interessenten müssen einige „Spielregeln“ beachten:

Besichtigungstermine sind mindestens 48 Stunden vorher anzukündigen. Keine „Überraschungsbesuche“. Bei der Vereinbarung eines Termins ist auf die Belange des Mieters, wie z.B. Urlaub, Krankheit, Berufstätigkeit, Rücksicht zu nehmen. Mehr als einen Termin pro Woche muß der mieter nicht hinnehmen.

Wenn nicht anders möglich (berufstätig) kann der mieter den Termin auf samstags legen.


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 16. April 2009 10:11
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Kommentar von Chrissy007 am 16. April 2009 10:14

genau, oder hier: http://www.mieterbund.de/

lass uns wissen, wie die rechtliche lage ist!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. April 2009 10:13
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In der noch verbleibenden Zeit wären 2 Termine nach Absprache zu dulden.

www.mietrecht.unserforum.de


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 16. April 2009 10:11
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Drei Nachmieter Besichtigungen müsst ihr ihm zugestehen!

Kommentar von Auskunft am 16. April 2009 10:12

Wo steht das ?

Kommentar von 8d45cb60371dfb26ce1da52406e7893csmallHuskyBaby am 16. April 2009 10:14

steh das irgendwo? Und wenn ja, wo denn? Damit wir was schriftliches haben und Ihm ggf.vorlegen können

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 16. April 2009 10:50

Geht mal ins Internet,da wird es bei Rubrik:Nachmieter auch so angegeben!

Kommentar von Auskunft am 16. April 2009 12:40

Bitte gib Du den Link an, unter dem Du es gefunden hast - ich suche doch nicht das ganze Internet durch !


anonym
beantwortet von TanteBertha am 16. April 2009 10:12
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Er muss, nach Terminabsprache, die Wohnung für mögliche Interessenten "zur Verfügung stellen". Wenn der Vermieter viele Interessenten hat, ist das sicher unangenehm aber wahrscheinlich auch nicht zu ändern. Vll. lässt er sich auf "Sammeltermine" ein, wo gleich mehrere Interessenten in einem Durchgang kommen.


lamagoes
beantwortet von lamagoes am 16. April 2009 10:13
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aktuelle Rechtssprechungen besagen, daß einmal pro Woche für 2-3 Stunden in den Zeiten zwischen 9-12 und 15-18 Uhr für eine Besichtigung angemessen sind. Der VM muß dir die Termine mindestens 3 Tage vorher mitteilen und auch die Anzahl und Namen der anwesenden Personen nennen


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 16. April 2009 11:33
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Schaue bitte in den Mietvertrag. Keine diesbezüglichen Vereinbarungen, keine Termine. Eigentlich ganz einfach.

Viel Glück.

Kommentar von guterwolf am 16. April 2009 22:42

das ist Quatsch, Besichtigungen zwecks Neuvermietung sind immer gestattet


anonym
beantwortet von guterwolf am 16. April 2009 22:47
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Egal was für Stress man mit dem Vermieter hat, man muss ihm gestatten Nachmietern die Wohnung zu zeigen.

Gib ihm 1-2 Tage pro Woche und je 2 Stunden, das reicht.


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