Also die Betriebskostenabrechnung habe ich die heute am 24.07.2009 bekommen und die Rechnung wurde von meinem Vermieter am 21.07.2009 erstellt von dem Zeitraum 1.12.2007 bis 31.12.2007.
Mein Vermieter bekam von der Heizkostenfirma aber erst am 19.06.2009 die Rechnung. Muss ich die denn noch zahlen????
Gesetzlich ist sie doch erst verjährt, wenn der Vermieter schuld hat oder? In dem Fall müsste ich doch zahlen, weil mein Vermieter die Rechnung doch auch erst vor eienm Monat bekommen hat oder?

na das is dolle,erst jetzt?nene das is verjährt

http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Verj.C3.A4hrungsfristen
Die Abrehnung kann auch nach 13 Monaten erfolgen, aber nicht länger. In diesem Fall hat der Vermieter die Abrechnung erst jetzt bekommen und es ist doch auch nur 1 Monat oder ist da ein Schreibfehler drin? Für einen Monat würde ich das bezahlen.

Die BK-Abrechnung muß innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum vorgelegt werden, also spätestens bis zum 31.12.2008. Dies ist nicht erfolgt. Also ist die Nachforderung gemäß Abrechnung überhaupt nicht fällig geworden und kann daher auch nicht verjähren. Es entsteht keine Zahlungspflicht (mehr).
Hinsichtlich der Heizkostenabrechnung stellt sich die Frage, ob dieser Teil rechtzeitig vorgelegt wurde, weil ja der Vermieter nicht eher Kenntnis von dieser Rechnung hatte. Da wird es wahrscheinlich so sein, dass der Vermieter die Klüngeligkeit seines Lieferanten/Erfüllungsgehilfen "Heizkostenabrechner" zu vertreten hat. Er hätte rechtzeitig "Druck" machen müssen. Also auch hier: Es ist keine Forderung entstanden.