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Nochmal anders... Kann man mich bestrafen wenn

gefragt von Zauberfee86 am 19.08.2009 um 16:03 Uhr

ich auf einer Seite meinen Ex beleidige aber nicht seinen Kompletten namen nenne, er sich angesprochen fühlt, das ganze ausdruckt und mich anzeigt?

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recht x 35.298 anzeige x 749

hummeliii
beantwortet von hummeliii am 19. August 2009 16:04
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Sowas macht man einfach nicht. Das ist nicht nett.


Osnabrueckerin
beantwortet von Osnabrueckerin am 19. August 2009 16:04
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Ist zwar eher unwahrscheinlich, aber wozu der Kindergarten?


anonym
beantwortet von frugivore am 19. August 2009 16:05
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Du bist doch schon bestraft genug, wenn Du so Aktionen startest. Armes Geschöpf !


drpest
beantwortet von drpest am 19. August 2009 16:05
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solange keine (vollständigen) namen und keine bilder gezeigt werden, natürlich nicht! (eine anmerkung, dass eventuelle zusammenhänge mit realen personen nur zufall sind, kann helfen)


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 19. August 2009 16:05
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ja. Der beleidigte muss nur zur Polizei und Anzeige erstatten oder er geht zum Anwalt und klagt dich an. Dann kann die Polizei zu dem Betreiber der Internetseite gehen und verlangen dass er deine persönlichen Daten, mit denen du dich regsitriert hast, rausrückt. Dann wissen die wer du bist und woher du kommst und du kriegst ne Anzeige


hummeliii
beantwortet von hummeliii am 19. August 2009 16:04
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Sowas macht man einfach nicht. Das ist nicht nett.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 19. August 2009 16:04
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warum willst Du so einen unsinn machen ?


anonym
beantwortet von sonetaime am 19. August 2009 16:14
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Hallo,

ja, das kann er. Du darfst im Internet niemanden beleidigen oder ähnliches. Warum willst Du ihn eigentlich beleidigen, laß die Vergangenheit ruhen, sonst stachelst Du Dich immer noch mehr auf. Falls Du ihn mal auf der Straße begegnest, lächle ihn an, da ärgert er sich viel mehr darüber.

Viel Grüße Sonetaime


kalli235
beantwortet von kalli235 am 19. August 2009 16:07
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allein dein schlechtes gewissen bestraft einen automatisch


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. August 2009 16:06
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Pass auf, dass man Dich mit Deinem Bankert nicht ausweist! Eine Strafanzeige reicht Dir offenbar nicht aus, um Lehren daraus zu ziehen!


tinschen
beantwortet von tinschen am 19. August 2009 16:06
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Nachdem du nicht seinen kompletten Namen nennst,kann er nur vermuten das er gemeint sein könnte.Auf eine Vermutung hin wird sicher niemand tätig.Alles was zählt sind Beweise und die scheint er ja nicht zu haben.


anonym
beantwortet von jacky091 am 19. August 2009 16:06
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naja wenn sie es beweisen kann das du es warst dann Ja. hatte das problem mal mit einer person in icq. habe den dialog ausgedruckt und da stand der nick drauf, polizei hat dann denn richtigen name und adresse raus gefunden da man sich ja mit irgndeiner email und name anmelden muss..


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 19. August 2009 16:06
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warum willst du deinen Ex beleidigen, hat er dich verlassen und du wirst damit nicht fertig oder wie??? man hat sich doch mal geliebt, egal was danach ist, mann muß nicht gleich ausfallend werden...oder gekränkte Eitelkeit?


DiLiFli
beantwortet von DiLiFli am 19. August 2009 16:05
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Wenn die Deutung beweist das Du ihn gemeint hast kann er dich anzeigen. Es kommt drauf an was Du geschrieben hast.Das ist individuell von Fall zu Fall unterschiedlich.


aggie
beantwortet von aggie am 19. August 2009 16:05
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warum machst du denn sowas und bekommst anschließend muffensausen?


sunshinii
beantwortet von sunshinii am 19. August 2009 16:04
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wenn er beweisen kann das du das geschrieben hast...

und wenn du seinen namen nicht ausgeschrieben hast dann kannst du ja jeden meinen


Julia0404
beantwortet von Julia0404 am 19. August 2009 16:04
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Wenn offensichtlich ist, dass es von dir an ihn gerichtet war und es wirklich eine Beleidigung war, ja


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