Imbecillitas am 16.09.2008 um 21:41 Uhr
bezieht sich auf meine letzte frage: http://www.gutefrage.net/frage/verkehrsrecht-rote-ampel-ueberfahren-und-dabei-ge...
muß man dieses fahrtenbuch wirklich führen? sprich: wird das kontrolliert? oder dient das alleinig dem sinn, daß man im wiederholten falle, nicht wieder mit der gleichen chose durchkommt?
wie lange wird das führen eines solchen gemeinhin angeordnet?
danke nochmal für eure antworten.

Ja, das muss geführt werden. Ja, das wird bei der allgemeinen Fahrzeugkontrolle geprüft. Und ja, es dient dazu, dass man nicht mehr behaupten kann, dass man keine Ahnung hat, wer die rote Ampel überfahren hat.
http://www.finanztip.de/d/verkehrsrecht/Fahrtenbuch.htm wird auch bei vielen Firmen mit wechselnen Fahrern angewendet
Dauer wird wohl 1 Jahr sein
Imbecillitas am 16. September 2008 22:00 dankeschön.
Keine Ahnung, ich hab mal bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, die dazu verdonnert war. Ist extrem nerfig. Wenn Du in eine Kontrolle kommst, muß jeder gefahrene Kilometer nachweisbar sein. Als eben mal Brötchen holen ist nicht mehr, es muß alles aufgeschrieben werden. L.G.