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Noch zwei Fragen zum eventuellen Fahrtenbuch.

gefragt von ImbecillitasImbecillitas am 16.09.2008 um 21:41 Uhr

bezieht sich auf meine letzte frage: http://www.gutefrage.net/frage/verkehrsrecht-rote-ampel-ueberfahren-und-dabei-ge...

  1. muß man dieses fahrtenbuch wirklich führen? sprich: wird das kontrolliert? oder dient das alleinig dem sinn, daß man im wiederholten falle, nicht wieder mit der gleichen chose durchkommt?

  2. wie lange wird das führen eines solchen gemeinhin angeordnet?

danke nochmal für eure antworten.

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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 16. September 2008 21:46
3x
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Ja, das muss geführt werden. Ja, das wird bei der allgemeinen Fahrzeugkontrolle geprüft. Und ja, es dient dazu, dass man nicht mehr behaupten kann, dass man keine Ahnung hat, wer die rote Ampel überfahren hat.


bgd24
beantwortet von bgd24 am 16. September 2008 21:49
1x
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http://www.finanztip.de/d/verkehrsrecht/Fahrtenbuch.htm wird auch bei vielen Firmen mit wechselnen Fahrern angewendet

Kommentar von Simple_avatar10smallbgd24 am 16. September 2008 21:53

Dauer wird wohl 1 Jahr sein

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 16. September 2008 22:00

dankeschön.


Tonica
beantwortet von Tonica am 16. September 2008 21:47
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Keine Ahnung, ich hab mal bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, die dazu verdonnert war. Ist extrem nerfig. Wenn Du in eine Kontrolle kommst, muß jeder gefahrene Kilometer nachweisbar sein. Als eben mal Brötchen holen ist nicht mehr, es muß alles aufgeschrieben werden. L.G.


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