Frage von jimmini 19.04.2010

Noch strafbar? Wenn ein Mädchen mit 12 schwanger wurde....

  • Hilfreichste Antwort von Reiswaffel87 19.04.2010
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn das Mädchen zum Tatzeitpunkt 12 Jahre alt ist, macht sich der Mann des §176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern strafbar. Die Verjährungsfrist ruht (gem. §78c StGB) jedoch bis zu Volljährigkeit des Kindes. Die Verjärungsfrist beträgt im Fall des §176 StGB 10 Jahre (gem. §78 StGB).

    Die Eltern wären nur zu belangen, wenn sie gemäß §180 StGB strafbar gehandelt hätten.

  • Antwort von wim50 19.04.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Verjährungsfrist beginnt ohnehin erst, wenn das Mädchen 18 ist, ab dann 10 oder auch 20 Jahre, in diesem Falle eher 20.

  • Antwort von Vollkornkeks 19.04.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Des ist noch nicht verjährt - strafbar! Auch wenn die beiden Sex im gegenseitigen Einvernehmen hatten. Da sie noch minderjährig ist und er über 21 ist er auch jetzt noch voll für die Tat zu belangen.

  • Antwort von logologo 19.04.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn das Mädchen damals minderjährig war, setzt die 10 Jahres frist erst ab Volljährigkeit des Mädchens ein. Wäre also 16 Jahre nach der Tat verjährt.

  • Antwort von Raaak 19.04.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der der mit ihr geschlafen hat wäre zu belangen, je nachdem ob es nicht schon verjährt ist.

  • Antwort von esra16 19.04.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    1 ist sex unter 14 generel verboten 2 ist sex mit minderjahrigen auch verboten !! Knast

  • Antwort von Loki666 19.04.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wollen wirs hoffen

  • Antwort von speedy2012 20.04.2010

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Antwort von Volker13 19.04.2010

    Schließe mich Reiswaffel an

  • Antwort von tigga33 19.04.2010

    Nö......habt wohl Glück gehabt.....ist verjährt....

  • Antwort von beast 19.04.2010

    Nein , wenn damals keine Anzeige erfolgte ist der Tatbestand verjährt

  • Antwort von newcomer 19.04.2010

    Missbraucch Minderjähriger denke Knast

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