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Noch mal zur Heirat wegen Erbschaft

gefragt von kodiaksakodiaksa am 09.03.2009 um 19:19 Uhr

Da so viele Beantworter sagten, er könne mir auch so etwas vererben, antworte ich nicht als Kommentar, sondern neu: Das geht eben leider nicht mehr, da das Erbschaftsrecht 2009 dahingehend geändert wurde, dass es keine Freibeträge mehr gibt, wenn Erblasser und Erbe nicht 1. oder 2. Grades verwandt sind. Ich müsste also auf diesem Weg allein für die Wohnung mehrere Zehntausend Euro Erbschaftssteuer zahlen. Das kann ich nicht, habe kein Vermögen und Geld.

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anonym
beantwortet von gelbblume am 18. Oktober 2009 21:49
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hallo, wie ist die sache weitergegangen? ich stehe im moment vor demselben Problem, auch hier geht es um eine Wohnung und Wertpapier bei etwa 200 000 Euro, der Mann ist alt und krank und ich bin auch alleinerziehend. Mir wäre es sehr wichtig zu erfahren was du für Erfahrungen gemacht hast.


anonym
beantwortet von gelbblume am 18. Oktober 2009 21:49
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hallo, wie ist die sache weitergegangen? ich stehe im moment vor demselben Problem, auch hier geht es um eine Wohnung und Wertpapier bei etwa 200 000 Euro, der Mann ist alt und krank und ich bin auch alleinerziehend. Mir wäre es sehr wichtig zu erfahren was du für Erfahrungen gemacht hast.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. März 2009 23:25
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So eine Frage würde ich in einem Steuer-Forum stellen. Beispiele: www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer

und zusätzlich einem Steuerberater.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 9. März 2009 23:30

Von einer nötigen Wartefrist zwischen Heirat oder Adoption und dem Erbfall habe ich (in D) bisher noch nicht gehört.


emser
beantwortet von emser am 9. März 2009 19:24
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Das ist halt nun so ein Problem! Verkauf die Wohnung zur Not, zahl die Steuer, behalt den Rest. Oder heirate ihn, aber da gibt es doch sicher auch irgendwelche Fristen, mit Heirat, Todesfall, Vererben, oder? Wie wirkt sich ein getrennter Wohnsitz aus. Thema Scheinehe? Da kann dir sicher ein Neider an den Karren Fahren, wenn er das vorhat. Es hat halt alles Vor- und Nachteile. Laßt euch doch mal beraten, beim Rechtsanwalt oder beim Notar.

Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 9. März 2009 19:29

gibt keine fristen, meine mutter hat ihren lebensgefährten auch nur drei wochen vor ihrem tod geheiratet.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 9. März 2009 19:34

Es gibt keine Neider.Es hat kein Dritter davon Nachteile, wen sollte das interessieren? Mir ist nur wichtig, ob so eine Zweckehe legal ist, ich will nicht kriminalisiert werden.

Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 9. März 2009 19:40

aber wenn da niemand ist, den das interessiert? wo kein kläger, da kein richter oder? aber erkundige dich mal wegen den wohnsitzen.


schlapper
beantwortet von schlapper am 9. März 2009 19:22
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mehrere zehntausend euro erbschaftssteuer wegen der wohnung??? ist das ein palast? verkauf ihn...

Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 9. März 2009 19:27

tja, nach neuer erbschaftssteuerreform zahlst du 50% steuern.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 9. März 2009 19:28

Nö, aber die Erbschaftssteuer beträgt 30% für Nichtverwandte. Beim Wohnungswert von 200 000 Euro wären nach Abzug des Minifreibetrages ca. 50 000 Euro Erbschaftssteuer von mir zu zahlen.

Kommentar von Fd72e171b5d2e8cf64b4c15a7b6b5eecsmallschlapper am 9. März 2009 19:35

ach du großes elend... und wenn du ihn heiratest, dann fällt das weg? sorry, aber ich kenn mich da nicht aus. alles gute für dich.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 9. März 2009 19:36

Ja,bei Verwandten gibts viel höhere Freibeträge.

Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 9. März 2009 19:37

stimmt, ich hab mich da mit ein paar nullen vertan. aber ich weiß nicht wann du das zahlen müsstest. selbst wenn du die wohnung sofort verkaufst, was wahrscheinlich nicht geht, weil du vorher die steuer bezahlen musst um eigentümer zu sein, hast du das verkaufsgeld erst ziemlich viel später. also, wenn alles klar ist zwischen euch, würde ich heiraten. wozu dem staat das geld schenken und er wird auch froh sein, wenn du sein erbe erhälst.


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