kodiaksa am 09.03.2009 um 19:19 Uhr
Da so viele Beantworter sagten, er könne mir auch so etwas vererben, antworte ich nicht als Kommentar, sondern neu: Das geht eben leider nicht mehr, da das Erbschaftsrecht 2009 dahingehend geändert wurde, dass es keine Freibeträge mehr gibt, wenn Erblasser und Erbe nicht 1. oder 2. Grades verwandt sind. Ich müsste also auf diesem Weg allein für die Wohnung mehrere Zehntausend Euro Erbschaftssteuer zahlen. Das kann ich nicht, habe kein Vermögen und Geld.
hallo, wie ist die sache weitergegangen? ich stehe im moment vor demselben Problem, auch hier geht es um eine Wohnung und Wertpapier bei etwa 200 000 Euro, der Mann ist alt und krank und ich bin auch alleinerziehend. Mir wäre es sehr wichtig zu erfahren was du für Erfahrungen gemacht hast.
hallo, wie ist die sache weitergegangen? ich stehe im moment vor demselben Problem, auch hier geht es um eine Wohnung und Wertpapier bei etwa 200 000 Euro, der Mann ist alt und krank und ich bin auch alleinerziehend. Mir wäre es sehr wichtig zu erfahren was du für Erfahrungen gemacht hast.

So eine Frage würde ich in einem Steuer-Forum stellen. Beispiele: www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer
und zusätzlich einem Steuerberater.
JoWaKu am 9. März 2009 23:30 Von einer nötigen Wartefrist zwischen Heirat oder Adoption und dem Erbfall habe ich (in D) bisher noch nicht gehört.

Das ist halt nun so ein Problem! Verkauf die Wohnung zur Not, zahl die Steuer, behalt den Rest. Oder heirate ihn, aber da gibt es doch sicher auch irgendwelche Fristen, mit Heirat, Todesfall, Vererben, oder? Wie wirkt sich ein getrennter Wohnsitz aus. Thema Scheinehe? Da kann dir sicher ein Neider an den Karren Fahren, wenn er das vorhat. Es hat halt alles Vor- und Nachteile. Laßt euch doch mal beraten, beim Rechtsanwalt oder beim Notar.
holzstapel am 9. März 2009 19:29 gibt keine fristen, meine mutter hat ihren lebensgefährten auch nur drei wochen vor ihrem tod geheiratet.
kodiaksa am 9. März 2009 19:34 Es gibt keine Neider.Es hat kein Dritter davon Nachteile, wen sollte das interessieren? Mir ist nur wichtig, ob so eine Zweckehe legal ist, ich will nicht kriminalisiert werden.
holzstapel am 9. März 2009 19:40 aber wenn da niemand ist, den das interessiert? wo kein kläger, da kein richter oder? aber erkundige dich mal wegen den wohnsitzen.

mehrere zehntausend euro erbschaftssteuer wegen der wohnung??? ist das ein palast? verkauf ihn...
holzstapel am 9. März 2009 19:27 tja, nach neuer erbschaftssteuerreform zahlst du 50% steuern.
kodiaksa am 9. März 2009 19:28 Nö, aber die Erbschaftssteuer beträgt 30% für Nichtverwandte. Beim Wohnungswert von 200 000 Euro wären nach Abzug des Minifreibetrages ca. 50 000 Euro Erbschaftssteuer von mir zu zahlen.
schlapper am 9. März 2009 19:35 ach du großes elend... und wenn du ihn heiratest, dann fällt das weg? sorry, aber ich kenn mich da nicht aus. alles gute für dich.
kodiaksa am 9. März 2009 19:36 Ja,bei Verwandten gibts viel höhere Freibeträge.
holzstapel am 9. März 2009 19:37 stimmt, ich hab mich da mit ein paar nullen vertan. aber ich weiß nicht wann du das zahlen müsstest. selbst wenn du die wohnung sofort verkaufst, was wahrscheinlich nicht geht, weil du vorher die steuer bezahlen musst um eigentümer zu sein, hast du das verkaufsgeld erst ziemlich viel später. also, wenn alles klar ist zwischen euch, würde ich heiraten. wozu dem staat das geld schenken und er wird auch froh sein, wenn du sein erbe erhälst.