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Noch mal zum thema hund!

gefragt von chris20duisburg am 15.11.2008 um 18:54 Uhr

sorry aber ich will alles wissen xD was ist den wenn ich zur vermieterin sage der hund sei nur zu besuch bzw mein kollege ist weg und ich pass auf kann sie dann noch was sagen?wenn mein kollege mitspielt?

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hund x 4.629 mitsvertrag x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 15. November 2008 18:58
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Funktioniert nicht. Und nun höre auf, dazu Fragen zu stellen. Du kannst keinen Hund halten.


SmootheBabe
beantwortet von SmootheBabe am 17. November 2008 15:32
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da dies ein täuchungsversuch ist welcher auch noch gegen deinen Mietvertrag verstößt kann der Vermieter diesen sogar Kündigen.

ich würds mir also 3x überlegen


female71
beantwortet von female71 am 15. November 2008 18:58
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sowas geht meist nicht lange gut und kann zur fristlosen Kündigung führen!!!


wernilein
beantwortet von wernilein am 15. November 2008 18:58
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so sehr wie du deinen Hund magst..sprich mal mit deiner vermieterin,alles gute


anonym
beantwortet von anjanni am 15. November 2008 18:57
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Das würde ich als Vermieterin nicht länger als drei Tage dulden. Dann würde ich Dich abmahnen. Wenn Hundehaltung ausgeschlossen ist, dann ist auch die längere Einquartierung eines fremden Hundes ausgeschlossen. Über echte Notfälle kann man vielleicht diskutieren - aber die dauern dann bis zu einer anderen Lösung auch nicht länger als drei Tage.

Wenn Du einen Blindenhund hast - der wäre von der vertraglichen Vereinbarung nicht betroffen... Aber dann müßtest Du auch blind sein und seine Hilfe brauchen.


schudi93
beantwortet von schudi93 am 15. November 2008 18:56
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Wenn im Vertrag steht das keine Haustiere gehalten werden dürfen in der Wohnung oder haus. Dann wird auch das nicht möglich sein. Kommt aber auch auf die Vermieterin an ob sie lockerdrauf ist oder nicht.


anonym
beantwortet von LillyLena am 15. November 2008 18:56
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naja wär nich nett...aber wenns nicht rauskommt^^


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