ich war bei der polizei und meine eltern haben mich abgeholt! das hat eig. nichts mit der frage zu tun......
Frage:
ist das fair das ich diese 1,99€ bezahlen muss obwohl ich das geklaute zurück gegeben habe?
ausserdem, den kassenzettel darf ich doch behalten oder nicht?
ich muss der polizei zeigen das ich die kaugummis bezahlt hab wie soll ichdas den jez mahcen wenn mir der zettel weggenommen wurde?

jaaaaaa diebstahl ist diebstahl und wenn es nur ein bleistift für 3 cent ist sei froh dass die dir keine anzeige aufhalsen!!!

Sag einfach der Polizei die Wahrheit. Willst du es wirklich wegen zwei Euro riskieren, deinen Hintern in die Nesseln zu setzen?

belass es dabei Du bist noch gut weggekommen und mach so was nie wieder

Ich nehme an, Du bist unter 14, sonst wäre es wohl kaum so glimpflich abgelaufen. Warum wurde Dir denn der Kassenzettel abgenommen und warum wurden die Kaugummis Dir nicht ausgehändigt, wenn Du sie bezahlt hast? Streng genommen macht sich das Geschäft damit strafbar... Aber egal, wenn alles so war, erklär es der Polizei auch genau so. Die weiß, was zu tun ist...
moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 13:15 Willste den Begriff "strafbar" mal nachlesen?
RuleBritannia am 30. Oktober 2009 13:16 Brauche ich nicht mehr, das haben wir im Jurastudium oft genug getan!
moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 13:17 Und durchgefallen?
Welcher Straftat macht sich das Kaufhaus denn schuldig, hm?
RuleBritannia am 30. Oktober 2009 13:18 Na, was ist es denn, wenn man Geld annimmt und die fällige Gegenleistung verwehrt? Zweites Semester...
moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 13:21 Im Höchstfalle mit beiden Augen zudrücken könnte man es eventuell als Diebstahl bezeichnen.
Aber auch da wäre ich mir nicht mal sicher. Er hat es ja abgegeben und war damit einverstanden.
So jetzt, letzte Chance, spricht ein Diebstahl das Strafrecht an?
RuleBritannia am 30. Oktober 2009 13:23 Ich würde es eher als Unterschlagung nach 246 StGB bezeichnen, aber das ist diskutabel. Und selbstverständlich spricht ein Diebstahl (242 StGB) genau wie die Unterschlagung das Strafrecht an! Was denn sonst?
RuleBritannia am 30. Oktober 2009 13:34 Na, plötzlich so still?
moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 13:37 Ja, ich hab noch geprüft. Drängel nicht so, ich bin schließlich kein Jurist.
Alsoo. Du hast Recht. Ich hab das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt und bin derweil wohl runtergefallen. *verneig
Aber sage mal. Ab wann hat er denn den Diebstahl begangen - ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Hauses oder als er es in die Tasche steckte?
RuleBritannia am 30. Oktober 2009 13:39 Der Diebstahl ist erst mit dem Verlassen des Kaufhauses vollendet, vorher nicht! Jetzt bestanden? ;-)
moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 13:41 Aaaaha!
Wusst ichs doch. Bei Wiki steht es falsch!
DAS hatte ich nunwirklich mal anders gelernt.
Ja, 1, setzen.
Sowas hasse ich ja ... ;-)
RuleBritannia am 30. Oktober 2009 13:42 Nicht der einzige Mist, der in Wiki steht! Danke...