Ich lese gerade die AGBs und stelle fest, daß die von Innenverpackung und Außenverpackung reden.
Seite 2, unter "Regelungen zur Verpackung", und da unter Punkt 2.2
Kann das so gemeint sein, daß man zwei Kartons benötigt, und der innere (wie ein normales Paket) in den äußeren gesetzt und dann nochmal abgepuffert wird?
Das ist ja ein Riesenaufwand! Oder verstehe ich da was falsch?
Bin dankbar für jeden ernstgemeinten Hinweis!

Die Aussenverpackung ist zum Beispiel der Karton.
Eine Innenverpackung kann zum Beispiel ein Beutel sein, wenn Du etwas loses verschickst. Es kann auch eine Flasche oder eine Dose sein. Bei einem Telefon, wie in Deinem Fall, brauchst Du keine Innenverpackung.

Innenverpackung = Polstermaterial Aussenverpackung = Umkarton
Die Innenverpackung soll man zur Außenverpackung hin abpolstern - das hört sich nicht an, als ob das Polstermaterial die Verpackung selbst wäre.
bigfoot76 am 8. Januar 2009 23:13 Die innenvepackung ist z.b eine Zeitung in die du das telefon einwickelst, dann polsterst du die hohlräume aus mit z.b. Styropor o.ä. und das dürfte dann reichen für mich jedoch ist das Polstermaterial die Innenverpackung

Die Innenverpackung kann aus Styropor, Papier, Folie, Karton o.Ä. bestehen, die Außenverpackung ist meistens ein stabiler karton oder auch eine Plastik- oder Polstertüte bei Textilien z.B.

Die Innenverpackung ist die Artikelverpackung, diese kommt in einen etwas größeren Karton, der z.B. mit geknäultem Papier gefüllt ist (als Polster).
Dragolein am 8. Januar 2009 23:15 Geknülltes Papier wird nicht als Polstermaterial anerkannt.
29soli am 8. Januar 2009 23:17 Sei wann den das?
Nein? Wieso das denn nicht? Auch kein Zeitungspapier? Wie kommt das?
29soli am 8. Januar 2009 23:22 Dragolein meint vielleicht in Firmen.
Privathaushalte dürfen das sehr wohl!
Dragolein am 8. Januar 2009 23:26 Auch bei privaten ist das so. Es gibt keine AGB´s die für Firmen und privat unterschiedlich sind. Glaube es mir. Ich komme aus der Branche
Dragolein am 8. Januar 2009 23:24 Weil Zeitung nicht wieder in seinen Urzustand zurück kehr wenn es einmal gestaucht ist. Schaumstoff kehrt in seine Ursprungsform zurück und federt zur Not ein zweites mal ab.
Aha! das klingt logisch.
29soli am 8. Januar 2009 23:33 Aber in den AGBs von Hermes stand davon nichts.
Muss ich also erst einen Lager- und Logistiklehrgang machen bevor ich was zurück schicke.
Dragolein am 8. Januar 2009 23:37 Nein musst Du nicht... aber man könnte sich schlau machen, was Polstermaterial ist und was nicht. Hast Du schon einmal von einem gewerblichen Versender ein Paket bekommen, welches mit Zeitung vollgestopft war? Was meinst Du, warum die viel Geld für Polstermaterial ausgeben? Weil es besser aussieht?
Dragolein am 8. Januar 2009 23:39 Aber ich merke schon... Du gehörst zu der Fraktion, die ein Paket mit alter Zeitung vollstopfen und dann im Fall des Falles über den Paketdienst schimpfen wie blöde die doch sind... mach Deine eigenen Erfahrungen wenn Du Dir nichts erklären lassen willst.
29soli am 8. Januar 2009 23:56 Nix für ungut. Schlaf gut.
Ja, meinst Du? Ich überlege schon die ganze Zeit, worin man das Ding hätte hineinstecken können...
Sei Dir sicher... ich bin seit über 10 Jahren in dem Geschäft. Ein ordentlicher Karton und Polstermaterial( es darf beim schütteln nichts hörbar sein) reichen in diesem Fall aus. Du hättest noch Luftpolsterfolie nehmen können. Das ist aber nicht notwendig, wenn Du zum Beispiel Schaumstoff verwendet hast.
Okay, da muß ich meinen Sohn nochmal ausquetschen, wie genau er das Ding nun verpackt hat. Das reicht ja wohl, wenn man das angibt, daß es beim Losschicken heil war, oder?
Wäre es beim Versand beschädigt, wäre es mit Sicherheit nicht angenommen worden. Das musst Du nicht erwähnen. Das ist Voraussetzung zum Transport.
Na, ich meinte, das Telefon. Der Käufer sagte, man könne ja nicht beweisen, daß es vorher heil war (er wollte sich deshalb nicht an hermes wenden) - aber soviel Vertrauen bringt hermes doch seinen eigenen Kunden entgegen, denke ich!
Das musst Du dann ggf Hermes gegenüber beweisen. Ist es ein elektronischer oder ein mechanischer Schaden der entstanden ist? Wenn die elektronik beim Transport beschädigt wurde, dann wird es schwer denke ich. Dann werden sie damit kommen, dass ein Paket(oder dessen Inhalt) ein Fall aus 1,5 Metern unbeschadet abkönnen muss.