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Noch eine Frage zum Nutzungsrecht/Urheberrecht

gefragt von Werniman am 23.04.2008 um 9:13 Uhr

Hallo! Angenommen, Person A arbeitet bei Firma B,stellt dort kunsthandwerkliche Artikel her und entwickelt dann selbst neue. Nun verlässt A die Firma..dürfte B die Artikel trotzdem weiter produzieren und verkaufen ? Das Urheberrecht liegt dann ja m.E. bei A. Verliert die Firma nicht automatisch mit der Kündigung auch das Nutzungsrecht ?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. April 2008 09:16
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das kommt auf die arbeitsrechtliche Gestaltung des Vetrages an, wenn dort fixiert ist, dass alle entworfenen Artikel der Firma gehören, dann bleibt das Urheberrecht bei der Firma, ist die Vertagsgestaltung so ausgelegt, dass der Designer das Urheberrecht erwirbt, dann kann er sein Gedankengut mitnehmen und für die Überlassung der Produktionsrechte Tantiemen erwerben


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carlotte
beantwortet von carlotte am 23. April 2008 09:17
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Die Firma, bei der A angestellt war, hat A bezahlt, um zu arbeiten. Somit gehört die Arbeit der Firma, denn der Angestellte hat ja seine Arbeitskraft quasi verkauft.
Sollte A kreativ tätig gewesen sein und besondere Leistungen erbracht haben, ist das Urheberrecht entweder vertraglich geregelt oder B hat Glück gehabt.


paule52
beantwortet von paule52 am 23. April 2008 09:36
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was während der angestellten zeit entwickelt wird, geört der Fa. die hat ja auch das Gehalt bezahlt und somit auch die geistigen Leistungen der angestellten.


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