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NK-Abrechnung

Frage von Kanzler Kanzler

Bis wann muß mier mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2007 gemacht haben?

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von malli malli

    zum 31.12.2008

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    korrekt

  • 1
    Antwort von rain23 rain23

    Die Nebenkosten kann er innerhalb eines Jahres be bei dir Geltend machen. D.h. er hat bis 31.12.2008 Zeit, was danach kommt für 2007 mußt du nicht mehr begleichen!

  • 1
    Antwort von Resistance Resistance

    Bis zum Ablauf des Folgejahres.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    nicht so ganz richtig

  • 0
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    was willst du mit der frage erreichen? erwartest du ein guthaben? jedenfalls sind nachforderungen des vermieters 12 monate nach der abrechnungsperiode verwirkt. wenn er also zu spät zustellt kriegt er keine kohle mehr. ich denke die 12 monate gelten auch umgekehrt. wobei es praktisch das einzige druckmittel ist, die fälligen a-cto-zahlungen zu kürzen, um eine abrechnung zu erreichen. es gibt besonderheiten wie nach auszug, aber danach hast du nicht gefragt.

    Kommentar von WEISTDUS WEISTDUSWEISTDUS

    Ein NK-Guthaben verfällt nicht. Dann könnten ja alle Vermieter auf eine Abrechnung verzichten, um die Überzahlung zu behalten. Wenn ein Guthaben wahrscheinlich ist, hilft eine Forderung nach Vorlage einer Abrechnung unter Fristsetzung. Sollte er nicht reagieren hilft: Einbehalt der nächsten Nebenkosten-VZ, nachdem man ihm dies auch vorher angekündigt hat. Die Erfahrung zeigt, daß Vermieter dann blitzartig reagieren.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    eben diese erfahrung möchte ich dir nach dem komentar absprechen. außerdem hast du wohl die frage nicht verstanden. hier geht es nicht darum daß ein guthaben ausgezahlt werden muß sondern wann. und innerhalb der gesetzlichen frist kannst du keine frist setzen um frühere abrechnung zu erpressen. wenn du dich nicht auskennst und nur mosern möchtest bist du hier falsch.

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