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Nießbrauch bei Immobilie: wer zahlt was

gefragt von Daibl am 17.01.2009 um 17:31 Uhr

Meine Schwiegereltern wollen uns ihre Immobilie übertragen uns sich Nießbrauch eintragen lassen, aber trotzdem nicht dort wohnen bleiben. Wir sollen ihnen dafür ein bestimmtes monatliches Nießbrauchentgelt zahlen. Wer zahlt denn jetzt die anfallenden laufenden (kleinere Reparaturen) bzw. außergewöhnlichen (z.B. Sanierung) Kosten? Kann man das zB. völlig frei in einem extra "Nießbrauchsvertrag" regeln und davon die Höhe des "Nießbrauchsentgelt" abhängig machen? Oder gibt es da bestimmte Vorgaben, wie sowas geregelt werden muss?

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Floriheidi89
beantwortet von Floriheidi89 am 3. März 2009 18:15
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Hallo .. sie müssen alles in einem zunächst Vorvertrag eintragen lassen; aber vorsicht ist geboten, wenn es dann hinterher um Zahlungen für einen Pflegeplatz usw. geht; - in dem Vertrag selbst stellen Sie alles auf wie an geschätzten Kosten: -wie Sanierung -oder jetzt Energiepass fürs Haus - oder neuerdings die Pauschale für Grundstücke, die >> versiegelt << wurden, d.h. Steine, Fliesen usw. auch Reparaturkosen Heizung / Installation für Küchen / Umbau für Behindertenbad - oder Zuwege für Rolli / breite Türen usw. Zuwegung nach innen und außen - oder den Schornstein verrohren wenn er versintert sanierung von Bad / Dusche / WC Elektrosanierung falls die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen; wer bezahlt welche Nebenkosten wie Grundstückversicherung / Sturm/ Wasser / Unwetter /Brand Grundsteuern / Straßenreinigung ich hoffe ich habe nichts vergessen bei vielen Verträgen ist vorsicht geboten gerade wenn es sich um solche Verträge handelt;


Ayabakan
beantwortet von Ayabakan am 17. Januar 2009 18:14
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da Ihr mit der Sache eh zu einem Notar müsst (Nießbrauchssachen an einem Grundstück werden immer bei einem Notar notariell beurkundet) kann Euch dieser dahingehend gleich beraten.



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