highliner am 13.09.2008 um 21:27 Uhr
hallo,
ich habe auf die hälte meines vaters haus das niebrauch, leider ist mein vater jetzt verstorben und meine geschwister schlagen ihr erbe aus.
soll das bedeuten das mir vaters haushälfte automatisch gehört ?????

Du hast Nießnutz an der Haushälfte Deines Vaters? Was steht im Vertrag, dass der Nießnutz erhalten bleibt, wenn der Vater stirbt?
Warum lehnen die Geschwister ab? Gibts da Gründe (Schulden)?
highliner am 13. September 2008 21:55 es sollen schulden da sein, leider weiss ich es nicht genau, ich habe das erbe beim notar ausgeschlagen, das schulden da sind habe ich erst danach erfahren, wenn aber auf dem haus schulden sein sollten ( bei nießbrauch bestellung wahren keine schulden ) so könnten sie jetzt erst entstanden sei und wohl nicht sehr hoch.
waggerla am 13. September 2008 22:02 Steht sowas nicht im Grundbuch (Grundschuld)? Ich meine, es kann eine Grundschuld eingetragen sein und doch gar keine drauf sein. Gilt Nießnutz nicht bis zum Tode des Nießnützers? Musst Du mal im Vertrag nachschauen.
highliner am 13. September 2008 22:11 der nießbrauch gilt bis zum tod meiner frau und mir über die schulden werde ich mich nächste woche schlau machen.....
danke
So ist es, schau mal genauer hin, WARUM die Geschwister das Erbe ausschlagen- Ist das Haus verschuldet? Auch Schulden kann man erben, Vorsicht ist also angesagt.
Wenn es keine weitere Erbberechtigte (Nachfahren der Geschwister etc. ?) gibt !, Dann ja.