Niederlassungserlaubnis vs. Pass

2 Antworten

Mit der Niederlassungserlaubnis für Deutschland darf man

- nicht wählen, 

- Arbeitsplätze, die die deutsche Staatsangehörigkeit voraussetzen, nicht annehmen, 

- bei schweren Straftaten ausgewiesen werden,

- nur einen max. sechsmonatigen Auslandsaufenthalt vollziehen. Nach Absprache mit der Ausländerbehörde auch mehr Monate.

Mit dem deutschen Pass hat man im ursprünglichen Heimatland weniger bzw. keine Rechte z.B. Grundstücke kaufen.

Eventuell ist die deutsche Rente im Ausland/alten Heimatland mehr wert als in Deutschland selbst. Dadurch erhöht sich die Kaufkraft entsprechend.

Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Mit ihr kann man sich selbständig machen und soviel ich weiß, auch Immobilien erwerben.

Mit dem deutschen Pass gibt man seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit auf, man hat alle Rechte und Pflichten eines deutschen Bürgers weil man dann einer ist.

Der Unterschied ist im wesentlichen, dass man die eigene ursprüngliche Staatsangehörigkeit behält.