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Nicht zur Bundeswehr wegen Hochzeit?

gefragt von MrsUnbekannt am 22.09.2009 um 20:30 Uhr

Ich diskutiere gerade mit einer Freundin:

Eine Bekannte hat ihren Freund geheiratet, weil er weder zur Bundeswehr wollte und auch keinen Zivildienst leisten wollte.

Kann man sich wirklich so leicht davor drücken? Meine Freundin ist der Meinung, sie sind jetzt verheiratet und nun wird er nicht mehr eingezogen. Ich meine aber dass die Sache nicht so einfach ist.

Was ist richtig?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


MojitoTom
beantwortet von MojitoTom am 22. September 2009 20:32
2x
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Hilfreichste Antwort

§ 11 Wehrpflichtgesetz
Auf Antrag sind Verheiratete zu befreien.
Es geht also

Kommentar von MrsUnbekannt am 22. September 2009 20:35

Danke!

Kommentar von 78a381c5f74103b81db0252bf52d79b9smallMojitoTom am 22. September 2009 20:36

Sehr gerne!


Weitere gute Antworten


luzy0160
beantwortet von luzy0160 am 22. September 2009 20:31
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Willst Du wirklich einen Unsinn gegen einen anderen eintauschen?


Chill767
beantwortet von Chill767 am 22. September 2009 20:32
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Hochzeit nur um sich zu drücken? Geht's noch? Den Wehrdienst hätte er verweigern können und Zivi ist nicht so schlimm, dass man heiraten muss!

Kommentar von MrsUnbekannt am 22. September 2009 20:34

Ich hätts auch nicht gekonnt, vor allem nicht nach 5 Monaten Beziehung, aber jedem seins ... :-)


Bagger288
beantwortet von Bagger288 am 22. September 2009 20:34
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Jemand der sich verzweifelt vorm Grundwehrdienst drückt, ist kein Stück zum ehemann geeignet. Wieso leicht davor drücken ? Die 9 Monate kann man auch etwas für die geminschaft tun, früher war Wehrdienst in der BRD sogar 2 Jahre.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 22. September 2009 20:35
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Frage mich, was das kleinere Übel ist? Aber mal im Ernst, heute wird noch lange nicht mehr jeder gezogen. Und die Bundeswehr müßte bei einem Verheirateten u.U. die Kosten(z.B. für die Miete) anteilig übernehmen.Denn nicht jede Frau verdient so viel, dass sie das plötzlich alles alleine bezahlen könnte.Und das wird denen zu teuer .


cheezy
beantwortet von cheezy am 22. September 2009 20:32
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doch, das geht wirklich.

Hat nen Bekannter von mir auch. Er wird dann nicht eingezogen, da er für seine Familie da sein muss.


anonym
beantwortet von inicio am 23. September 2009 08:41
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ja, wie gesagt, verheiratet ist ein grund, dass man nicht zur bundeswehr muss. der antrag auf befreuung kann natuerlich auch abgelehnt werden(kenne aber keinen fall). auf jeden fall ist das fuer mich ein daemlicher grund zu heiraten, denn mit einer ehe geht man/frau auch eine ganze menge verpflichtungen ein!


anonym
beantwortet von katjas85 am 23. September 2009 18:57
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Wenn das der Grund für eine Hochzeit ist, ist das wirklich traurig ... Aber um deine Frage zu beantworten: Kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen, es ist wirklich so. Als bei meinem Mann der Einberufungsbefehl kam, hat er einfach die Heiratsurkunde mit ein paar Zeilen dazu hingeschickt und daraufhin wurde er befreit. Er hat aber später, als er arbeitslos wurde, seinen Widerspruch widerrufen (ja da geht!) und dann Zivildienst im Pflegeheim gemacht - eine sehr gute Entscheidung, da er nach dem Zivi eine feste Anstellung in der Pflege bekam :-)


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