Eine Bekannte hat vor ca. einem Jahr eine Anzeige bei der Polizei gegen eine Person eingereicht und ebenso Beweismaterial eingereicht. Vor kurzem kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft in der stand, dass das Verfahren wegen "Unschuldbarkeit" der Person eingestellt wird. Was hat das zu bedeuten?

Was Tigerjessy schreibt, stimmt zu 100 %, ist reines Beamtendeutsch, steht nicht einmal im Duden.
Das ist mir auch schon aufgefallen :) Hab schon danach gesucht aber nichts in diesem Zusammenhang gefunden.
Steht in dem Schreiben wirklich "Unschuldbarkeit" oder "Schuldunfähigkeit"?
Ah ok. Es hat also nichts damit zu tun, dass nicht tatsächlich eine Schuld vorliegt, sondern lediglich, dass diese nicht bewiesen werden kann. Vielen Dank für die Antwort!
Heißt aber nicht, dass das Verfahren nicht wieder von neu "aufgerollt" werden kann. Vielleicht "kriegt" man die Person ja anders obwohl nach dieser langen Zeit neue Beweismitel nicht unbedingt sehr glaubwürdig sind.
Ich glaube nicht dass sie es neu aufrollen möchte, da die Person nach erfolgter Anzeige aufgehört hat mit dem Problem machen. Das war ja das Ziel und es wurde erreicht - ob mit oder ohne Strafe.