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..nicht schuldbar

Frage von Cedira Cedira

Eine Bekannte hat vor ca. einem Jahr eine Anzeige bei der Polizei gegen eine Person eingereicht und ebenso Beweismaterial eingereicht. Vor kurzem kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft in der stand, dass das Verfahren wegen "Unschuldbarkeit" der Person eingestellt wird. Was hat das zu bedeuten?

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Antworten (3)

  • 3
    Antwort von Tigerjessy Tigerjessy

    Der Person kann man keine Schuld nachweisen.

    Kommentar von Cedira CediraCedira

    Ah ok. Es hat also nichts damit zu tun, dass nicht tatsächlich eine Schuld vorliegt, sondern lediglich, dass diese nicht bewiesen werden kann. Vielen Dank für die Antwort!

    Kommentar von Tigerjessy TigerjessyTigerjessy

    Heißt aber nicht, dass das Verfahren nicht wieder von neu "aufgerollt" werden kann. Vielleicht "kriegt" man die Person ja anders obwohl nach dieser langen Zeit neue Beweismitel nicht unbedingt sehr glaubwürdig sind.

    Kommentar von Cedira CediraCedira

    Ich glaube nicht dass sie es neu aufrollen möchte, da die Person nach erfolgter Anzeige aufgehört hat mit dem Problem machen. Das war ja das Ziel und es wurde erreicht - ob mit oder ohne Strafe.

  • 1
    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Was Tigerjessy schreibt, stimmt zu 100 %, ist reines Beamtendeutsch, steht nicht einmal im Duden.

    Kommentar von Cedira CediraCedira

    Das ist mir auch schon aufgefallen :) Hab schon danach gesucht aber nichts in diesem Zusammenhang gefunden.

  • 0
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Steht in dem Schreiben wirklich "Unschuldbarkeit" oder "Schuldunfähigkeit"?

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