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Nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, wurde mir vom Arbeitgeber heute gesagt....

gefragt von PmoenPmoen am 27.04.2009 um 20:20 Uhr

witzig! Ich arbeite momentan (wir stehen in der Zertifizierung zum Familienzentrum) mehr als 14 Stunden, wenn ich meine Arbeit zu Hause mitzähle. Weiterhin muß ich nach einem 10 Stunden Tag auch noch abends in diverse Sitzungen, die abends stattfinden, weil die ehrenamtlichen Mitarbeiter nur dann können. Da lädt mich mein Arbeitgeber auch zu ein. Heute sagte mir mein Arbeitgeber, ich dürfe nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, da er sich sonst strafbar macht. Jetzt bin ich in einem Dilemma:

Also A) Arbeitgeber sagt: Ich darf nicht mehr als 10 Stunden arbeiten B) Ich muss in Sitzungen - bzw. muss die Zertifizierung schaffen, das ist zusätzlihe Arbeit zum normalen 'Geschäft' Morgen ist wieder so ein Tag : 10 Stunden und noch ne Sitzung, die sicherlich wieder 2-3 Stunden dauert. Was soll man in so einem Falle tun? Ist doch wirklich lachhaft!!!

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Arbeit x 14.442

anonym
beantwortet von tuennes1 am 27. April 2009 20:25
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ich an deiner Stelle würde mal zum Betriebsrat oder zur Mitarbeitervertretung gehen und mit denen darüber sprechen. Ansonsten frag doch mal deinen Chef, wie du das zukünftig handhaben sollst. Wenn er keine anständige Lösung hat, solltest du auch wirklich nicht mehr als 10 Stunden arbeiten und einfach nach Hause gehen. Mehr als arbeiten kann man ja schließlich auch nicht, sonst müssen noch mehr Leute eingestellt werden. Alles gute für die Zukunft!


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. April 2009 20:24
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das ist doch einfach! Das ist eine dienstliche Anweisung, die dazu noch gesetzeskonform ist, also muß die diese zu 100% erfüllen. Wenn du abends noch zu Sitzungen gehst, dann gehst du nach Absprache am nächsten Tag halt ein paar Stunden später arbeiten


denjo2
beantwortet von denjo2 am 27. April 2009 20:23
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das ist die gesetzliche maximale tagesarbeitzeit, wenn dir die arbeit zu hause nicht bezahlt wird wird das auch nicht als arbeitszeit gezählt


Larchik
beantwortet von Larchik am 27. April 2009 20:23
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Das Problem kenne ich!! Es wurde zwar noch nicht ausgesprochen, dass wir nicht so lange arbeiten sollen, aber angedeutet, dass wir nicht in der Mittagspause durcharbeiten sollen. Ist mir neu, dass der Arbeitsgeber sich dadurch strafbar machen kann..?

Kommentar von Ef07873d6712c34864c63b086131933asmallPmoen am 27. April 2009 21:45

Ja, er macht sich strafbar.. Witzig: Entweder wir werden gekündigt, weil wir die Norm (Zertifizierung nicht schaffen) oder wir werden gekündigt weil wir zuviel arbeiten (ist eine kleine Spitze!!!!!)


blaubartxl
beantwortet von blaubartxl am 26. August 2009 10:01
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Zunächst einmal: Glückwunsch, dass du einen Chef hast der darauf achtet! Dann: Arbeit und Arbeit können zweierlei sein - die, die man sich selber antut (aus eigener Entscheidung) und die, die der AG anschafft. Einladungen zu verpflichtenden Sitzungen sind also Arbeitszeit. Was du an Arbeit mit nachhause nimmst ... Schwamm drüber (sofern du die Zeit nicht nachmeldest. Ab einer gewissen Qualifikationsstufe muss der AG auch davon ausgehen können, dass du in der Lage bist, dir die Zeit auch selbst entsprechend einzurichten. ('Ausweg' mancherorten: Den MA zum Leitenden machen und aus der Zeiterfassung nehmen).


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