gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Nicht für die gewerbliche Nutzung bestimmt?

gefragt von Hansey am 03.05.2009 um 17:51 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das GEschirr nur für die Benutzung im persönlichen Haushalt und nicht für die gewerbliche Nutzung bestimmt ist. - Bedeutet das jetzt, dass ich das Geschirr nicht in einem Imbiss einsetzen darf? oder ist das Geschirr nicht besonders gut für einen Imbiss geeignet?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

nutzung x 57

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 3. Mai 2009 17:51
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

"Bestimmt" bedeutet für mich, dass es nicht dafür vorgesehen und geeignet ist.

Kommentar von Hansey am 3. Mai 2009 17:53

Gut. Das denke ich nämlich auch. Ich hätte mich nämlich gewundert, wenn man das nicht einsetzen dürfte.


Mismid
beantwortet von Mismid am 3. Mai 2009 17:52
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das heißt, daß es nach 10 mal spülen unansehlich wird und nicht viel aushält


pezzi
beantwortet von pezzi am 3. Mai 2009 17:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es kann schnell kaputt gehen, das Dekor verblassen oder Macken abbekommen.Die Industriespülmaschinen sind auch etwas heftiger am spülen, als deine kleine Miele zu HAuse. Kauf dir für den Imbiss sog. GAstroware.


Oubyi
beantwortet von Oubyi am 3. Mai 2009 17:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Prinzip heißt das nur, dass das Geschirr nicht hochwertig genug ist um über längere Zeit -zig Benutzungen pro Tag auszuhalten. Bei "normalem Gebrauch" wird es also auch so in 10 bis 20 Jahren hinüber sein ^^.


anonym
beantwortet von trophy2009 am 3. Mai 2009 17:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das Geschirr ist nicht für die vielen Waschgänge geeignet.


stefvol
beantwortet von stefvol am 3. Mai 2009 20:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich kannst du es auch fürn imbiss hernehmen, mußt halt mit schnellerem Verschleiß rechnen und hast im Falle einer Gewährleistung keinen Anspruch.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.