glasheuler am 24.04.2009 um 14:16 Uhr
Seit Jahren erhalte ich per Post eine PC-Zeitschrift, Preis am Kiosk entwa 6 Euro. Ich habe diese Zeitschrift weder bestellt noch irgendwann von dem Versender eine Rechnung erhalten. Denke dass es ziemliche Traumtänzer sind die mir das regelmäßig zusenden denn dort wird ja bestimmt jährlich eine Inventur oder Billanz erstellt sodaß offene Posten naturgemäß auffallen müsste. Wie gesagt still ruht der See......... Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und was passiert wenn eines Tages irgendwelche Ansprüche gestellt werden ?
Hebe immer das letzte halbe Jahr auf.
Dann kannst Du ihnen ihre Leistung zurückgewähren, sozusagen.
Ich habe mal eine Zeitlang nach einer Kündigung so eine Zeitschrift noch bekommen. Dann bekam ich eine Rechnung. Da habe ich denen nur geschrieben, sie könnten die von mir nicht mehr bestellten, aber sorgfältig aufgehobenen Exemplare gerne abholen. Danach habe ich nichts mehr gehört.

Was Du nicht bestellt hast, musst Du nicht bezahlen, ganz einfach. Manchmal werden einem unverlangt Sachen zugestellt, die muss man höchstens eine Zeitlang aufbewahren und zur Abholung bereit halten, aber selber nicht aktiv werden.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe bist du weder verpflichtet dich beim Verlag zu melden noch die Zeitschriften zurückzusenden. Du musst sie nur für eine bestimmte Zeit aufheben (weiß aber leider nicht wie lange). Ich gehe aber davon aus, dass im Falle von PC-Zeitschriften kaum jemand Exemplare die mehrere Jahre alt sind zurückverlangt.

Das hätte ich mir mal "vor jahren", als die ersten Zeitschriften kamen überlegt- wenn du die immer angenommen hast und die das irgendwann merken, wirst du zahlen müssen!
Nein, wenn die kein abgeschlossenes Abo nachweisen können, haben sie die Möglichkeit, die Zeitschriften wieder abzuholen. Man muß wder etwas zurückschicken noch sich melden.
valentin301 am 24. April 2009 14:21 das glaubst Du ja hoffentlich selbst nicht
Mit Glaube hat das nichts zu tun, sondern mit Wissen.
Cinamon83 am 24. April 2009 14:24 Ja, aber ich nehme nicht an, dass er alle Zeitschriften aufgehoben hat.
heinmueck am 24. April 2009 14:25 @valentin301: Die Darstellung von Auskunft ist absolut korrekt. Mit unverlangt zugesandter Ware darf man so umgehen wie man das mit eigenen Sachen auch täte. Wenn man selbst gekaufte Zeitschriften nach ein paar üblicherweise in die Mülltonne wirft, dann darf man das auch mit unverlangt zugeschickten Zeitschriften machen.
Wenn es dem Sender gelänge vorher vorbei zu kommen, könnte er die Zeitschriften durch Abholung vor der Mülltonne retten.
valentin301 am 24. April 2009 14:31 hi Leute, mein Kommentar war an Cinamon gerichtet, da ist nur Auskunft dazwischen gerutscht!!! Also keine Panik, natürlich hat auskunft recht!!!! Meine Antwort oben sagt ja auch das Gleiche aus!!

Habe ich auch immer mal wieder.Einfach die Zeitschrift eine Weile aufheben.

ich hab auch mal ein zeitschrift erhalten, die ich weder aboniert hatte noch bekamm ich eine rechnung, ich habe mal beim versand nachgefragt und siehe da meine bekannte hat mir ein abo geschenkt, deshalb hab ich keine rechnung bekommen

ruf doch dort an, wenn du das heft eh nichts brauchst, dann brauchst dir auch keine weiteren sorgen machen.
glasheuler am 24. April 2009 17:17 Ich werde mich hüten schlafende Hunde zu wecken.Die Ztgn fliegen sowieso in die Aschentonne.

Vielleicht werden deine Abo-Kosten von einem anderen Konto abgebucht, der/die das nicht merkt. :-))
Seit Jahren? An deiner Stelle würde ich mal an den Verlag melden und das erzählen!
Wenn du nichts abboniert hast, dann solltest du auch für nichts zahlen müssen.

Keine Panik. Das sind weder Traumtänzer noch machen die eine Inventur. Die Zeitschriften leben nicht nur vom Abopreis, sondern vor allem von den Anzeigen. Und diese bringen mehr Geld, wenn mehr Leute das Blatt lesen. Deshalb lohnt es sich für die Verlage, die Auflagen hoch zu halten. Einer der "Leser" bist Du. Also, wenn Du das Blatt lesen willst, dann ok. Eine Rechnung kann es nicht geben, weil es keinen Abo-Auftrag gab. Wenn Du das Ding nicht mehr haben willst, reicht eine E-Mail an den Vertrieb.