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Nicht bestandene Prüfung zur Verkäufer/in

gefragt von Miss62 am 01.07.2009 um 23:48 Uhr

Ich habe heute meine mündliche Prüfung gehabt. Die schriftliche habe ich mit 3-5-5 absolviert und musste nach der mündlichen Prüfung noch eine Nachprüfung auch mündlich machen. Ich durfte mir aussuchen wo ich auf beiden auf 5 schriftlich stand welchen Bereich die mich abfragen sollen und ich habe Wirtschafts-Sozialkunde genommen. Meine mündliche Prüfung ging über die Kasse!

Die mündliche Prüfung habe ich mit ner 3 Bestanden. Aber habe jedoch die Nachprüfung verhauen und es nicht mehr geschafft.. ich solle jetzt 6 Monate verlängern.. mein Problem ist ich komme im Betrieb nicht klar wo ich meine Ausbildung mache.. habe gehört man kann es so machen dass man nicht mehr im Betrieb beschäftigt ist sondern nur noch in den Berufschulunterricht gehen kann.. dann am Prüfungstag muss man so die Summe etwa 400 Euro zahlen um sie mitzuschreiben um zu bestehen.

Meine Frage geht dass überhaupt?? Ich ruf morgen früh die IHK an und frag denen auch nochmal nach vll weis hier jemand auch bescheid???

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6 Monate x 6 Berufsschulunterricht dennoch Pflicht x 1 Nicht bestandene Prüfung x 1

anonym
beantwortet von teute am 2. Juli 2009 07:48
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wenn du deine prüfung nicht schafst beim ersten mal, muss der betrieb dir die möglichkeit zur nachprüfung geben. solange bleibst du da angestellt


anonym
beantwortet von Miss62 am 1. Juli 2009 23:59
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Die mündliche Prüfung habe ich ja mit einer 3 geschafft und die war auch nicht so schwer..

Dann die folgende Nachprüfung hat mich umgehauen.. über Wirtschaft und Sozialkunde..

da kam z.B. so ne Frage wie: Was können sie uns über Maximalist und Minimalist sagen :O da hab ich gar nichts sagen können und war überfragt..da waren lauter sowelche Fragen die mich so durcheinander gebracht haben!


anonym
beantwortet von Miss62 am 1. Juli 2009 23:57
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Das blöde daran ist auch ich habe mein Chef angerufen und ihm gesagt ich werde nicht mehr weiter machen. Er hat gemeint dann brauchst du auch nicht mehr zu kommen.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 1. Juli 2009 23:57
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Das mit dem Anrufen bei der IHK ist eine ausgezeichnete Idee.

War dir der Stoff tatsächlich zu schwer oder warst du nur nicht fleißig genug ?

Streng dich beim nächsten Mal richtig an und fang rechtzeitig an zu lernen!


anonym
beantwortet von Miss62 am 1. Juli 2009 23:55
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Ich habe aber von vielen gehört dass man nicht mehr zum Betrieb muss aber dafür in die Berufsschule gehen muss um die schriftliche Prüfung zu wiederholen in dem man schlecht war.. und dafür muss man selbst die Kosten tragen?? Bin mir unsicher jetzt!!


anonym
beantwortet von Christian1201 am 1. Juli 2009 23:55
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Der Betrieb muss dich weiter beschäftigen, aber es gibt natürlich auch die, von Dir angesprochene Lösung. IHK ist da auch ein Ansprechpartner, aber frag doch erstmal in Deiner Schule nach. Kann doch nicht der erste Fall dieser Art sein, die wissen da bestimmt Rat.

Viel Glück


anonym
beantwortet von alphonso am 1. Juli 2009 23:50
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dein Betrieb muss dich weiterbeschäftigen.


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