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Nicht angemeldetes Autos wurde durch ein Autounfall beschädigt. Rechte?

gefragt von CeydaCeyda am 18.12.2008 um 13:57 Uhr

Irgendein Autohausinhaber hat vor seinem Autohaus ein Auto geparkt, jedoch ohne Autokennzeichen. Genau an dieser Stelle hat sich ein Unfall ereignet. Auto Auto, dass zwischen den zwei Spuren stand wurde von einem hinten kommenden Autogerammt. Mit diesem ruck knallte das Auto auf den parkenden Auto. Bevor die Polizei zur UNfallstelle kam, kam der Autohausinhaber und hat in das Auto die roten Kennzeichen dran gemacht. Ist das legal? Hat der Inhaber ein Anspruch auf Schadensersatz?

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recht x 35.086 polizei x 1.985 autounfall x 119

obiwana
beantwortet von obiwana am 18. Dezember 2008 14:03
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Ja natürlich hat er darauf einen Anspruch. Er hätte dafür noch nicht einmal die rote Nummer an das Auto machen müssen. Es ist zwar nicht in Ordnung wenn ein nicht angemeldetes Auto auf einer öffentlichen Fläche steht, aber deswegen ist es ja noch lange nicht so, dass der Unfallverursacher nicht bezahlen muss wenn er ein solches Auto beschädigt. Der Wagen hat ja geparkt.

Kommentar von Mietnormade am 18. Dezember 2008 14:04

DH

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 18. Dezember 2008 14:06

Genau. So habe ich die Erzählung auch verstanden. Der Verursacher des Schadens muss ja zahlen.


anonym
beantwortet von Silberheim am 18. Dezember 2008 14:07
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Also an der Schadensersatz sache ändert das Nummerschilder Ja7Nein nichts.

hätte nur sein können das er ein Bußgeld bekommt, weil der wagen im öffentlichen verkehrsraum stand


anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. Dezember 2008 14:03
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Anspruch auf Schadensersatz hätter er auch ohne Kennzeichen. Schließlich wurde sein Eigentum beschädigt. Er kriegt maximal ein Bussgeld weil nicht angemeldete Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen abgestellt werden dürfen. Aber deswegen darf man die aber noch lange nicht zerstören.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 19. Dezember 2008 08:08
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Mit der roten-Nummer hatte er das Auto versichert ! Er wird behaupten das Auto mit roter-Nummer dort hin gefahren zu haben, und die Nummernschilder damit sie nicht gestohlen werden mitgenommen zu haben ! Besagt also nichts ! Selbst wenn das Auto hochkantig da gestanden hätte gäbe das niemanden das Recht auf eine schadlose Beschädigung zu bestehen !


svanny
beantwortet von svanny am 18. Dezember 2008 14:03
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Aber das Auto vom Autohaus ist nicht gefahren, stand nur da und wurde angerammt? Verstehe die Geschichte nicht ganz.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 18. Dezember 2008 17:05

so wie ich das verstehe íst das unangemeldete Auto von einem zweiten Fahrzeug gerammt worden; dieses zweite Fahrzeug war aber auch nicht schuld, weil ein drittes Fahrzeug das zweite auf das erste Fahrzeug geschoben hat; halte es für eine ganz normale Schadensregulierung durch Fahrzeug drei; darauf ob das erste Fahrzeug angemeldet war kann es nicht ankommen.


aleph
beantwortet von aleph am 18. Dezember 2008 14:02
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Würde das als Zeuge der Polizei sagen, nicht dass da irgendwelche zusätzlichen Schadenszahlungn entstehen, die eigentlich unberechtigt sind!


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 18. Dezember 2008 13:59
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Solange er nach weisen kann, das das Auto auch vor dem Unfall regestriert war, ist er im Recht.


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