Ceyda am 18.12.2008 um 13:57 Uhr
Irgendein Autohausinhaber hat vor seinem Autohaus ein Auto geparkt, jedoch ohne Autokennzeichen. Genau an dieser Stelle hat sich ein Unfall ereignet. Auto Auto, dass zwischen den zwei Spuren stand wurde von einem hinten kommenden Autogerammt. Mit diesem ruck knallte das Auto auf den parkenden Auto. Bevor die Polizei zur UNfallstelle kam, kam der Autohausinhaber und hat in das Auto die roten Kennzeichen dran gemacht. Ist das legal? Hat der Inhaber ein Anspruch auf Schadensersatz?

Ja natürlich hat er darauf einen Anspruch. Er hätte dafür noch nicht einmal die rote Nummer an das Auto machen müssen. Es ist zwar nicht in Ordnung wenn ein nicht angemeldetes Auto auf einer öffentlichen Fläche steht, aber deswegen ist es ja noch lange nicht so, dass der Unfallverursacher nicht bezahlen muss wenn er ein solches Auto beschädigt. Der Wagen hat ja geparkt.
Also an der Schadensersatz sache ändert das Nummerschilder Ja7Nein nichts.
hätte nur sein können das er ein Bußgeld bekommt, weil der wagen im öffentlichen verkehrsraum stand
Anspruch auf Schadensersatz hätter er auch ohne Kennzeichen. Schließlich wurde sein Eigentum beschädigt. Er kriegt maximal ein Bussgeld weil nicht angemeldete Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen abgestellt werden dürfen. Aber deswegen darf man die aber noch lange nicht zerstören.

Mit der roten-Nummer hatte er das Auto versichert ! Er wird behaupten das Auto mit roter-Nummer dort hin gefahren zu haben, und die Nummernschilder damit sie nicht gestohlen werden mitgenommen zu haben ! Besagt also nichts ! Selbst wenn das Auto hochkantig da gestanden hätte gäbe das niemanden das Recht auf eine schadlose Beschädigung zu bestehen !

Aber das Auto vom Autohaus ist nicht gefahren, stand nur da und wurde angerammt? Verstehe die Geschichte nicht ganz.
Guppy194 am 18. Dezember 2008 17:05 so wie ich das verstehe íst das unangemeldete Auto von einem zweiten Fahrzeug gerammt worden; dieses zweite Fahrzeug war aber auch nicht schuld, weil ein drittes Fahrzeug das zweite auf das erste Fahrzeug geschoben hat; halte es für eine ganz normale Schadensregulierung durch Fahrzeug drei; darauf ob das erste Fahrzeug angemeldet war kann es nicht ankommen.

Würde das als Zeuge der Polizei sagen, nicht dass da irgendwelche zusätzlichen Schadenszahlungn entstehen, die eigentlich unberechtigt sind!
Solange er nach weisen kann, das das Auto auch vor dem Unfall regestriert war, ist er im Recht.
DH
Genau. So habe ich die Erzählung auch verstanden. Der Verursacher des Schadens muss ja zahlen.