nicht Abgeschleppt und soll trotzdem bezahlen?
Hallo, vielleicht kann mir hierzu jemand helfen.... ich habe auf einem Parkplatz von Burger King und Kaufland geparkt, maximale Parkzeit 90 min. (wusste ich vorher aber nicht) als ich mit meinem Auto vom Parkplatz fuhr, kam ein Abschleppfahrzeug und stoppte mich, der Fahrer forderte mich auf das Fenster meines PKW's zu öffnen, dieses habe ich dann auch getan. Ich sagte ihm, dass ich keine Zeit habe, da ich meinen Sohn von der Kita abholen muss! Ich könnte weiter fahren, wenn ich ihm 120 € zahlen würde!! Ich fragte den Fahrer des Abschleppdienstes warum ich denn so viel Geld bezahlen müsste? Weil er angefordert wurde meinen PKW abzuschleppen! Ich sagte ihm dass ich nicht so viel Geld bei mir habe! Bei Kaufland gibt es einen EC Automaten, ich fahre mit ihnen dorthin, sie geben mir das Geld, dann bekommen sie von mir eine Quittung und sie können weiter fahren!!! Ich fühlte mich sehr bedrängt, fast schon genötigt! Da ich damit nicht einverstanden war, schlug der Fahrer mir vor, er könnte mir auch eine Rechnung schreiben, diese müsste ich aber unterschreiben.... Heute kam die Rechnung über 120 €.... muss ich die bezahlen? Ausserdem stand in der Rg. der Abschleppfirma Loosen aus Frankfurt und Nauheim: Beim Eintreffen des Abschleppfahrzeugs war das Fahrzeug verlassen und verschlossen.... und der Verstoß wurde zugegeben!!! Wer kann mir hierzu weiterhelfen? Das ist doch Abzocke!!! Als ich wegfuhr, sah ich, dass er ein anderes Auto, dass neben mir Stand zum Abschleppen vorbereitete 😏😁
2 Antworten
Widerspreche die Rechung und teile dem Abschlepper mit, dass er seine Forderung bei seinem Auftraggeber geltend machen soll....
soll ich einen Schriftlichen Widerspruch einlegen? Und was soll ich am besten schreiben?
Hallo,
grundsätzlich sind diese Kosten zurückzuerstatten. Wer auf Privatparkplätzen unbefugt abstellt, verletzt das Besitzrecht des Besitzers, § 823 Abs. 1, §§ 823 Abs. 2 iVm. § 858 Abs. 1 BGB. Er ist daher berechtigt, die Rückerstattung vom Schädiger (in diesem Falle Sie) zu verlangen oder wie in diesem Fall einen Befreiungsanspruch, dass Sie direkt an den Abschleppunternehmer zu zahlen haben. Da helfen auch keine Ausreden wie, es gab noch genügende Parkplätze, oder mein Fahrzeug hat weder jemand behindert noch gefährdet noch den Geschäftsbetrieb in sonstiger Weise beeinträchtigt (siehe BGH Urteil http://rechtsanwalt-ebenhoeh.de/rechtsprechung/?p=70). Ihnen ist folgendes zu empfehlen: Da die Kosten grundsätzlich zu begleichen sind, kann nur noch die Höhe streitig sein. Sie müssen schauen, ob diese Kosten auch tatsächlich angefallen sind allein für die Anfahrt und die Zurverfügungstellung des Einsatzfahrzeugs und des Arbeiters. Wenn Sie es nicht wissen, versuchen Sie bei anderen Abschleppunternehmern dies herauszufinden um einen Mittelwert bilden zu können. Wenn bei anderen Unternehmen die Kosten genau so hoch sind, dann hilft ein "Widerspruch" nichts! Wenn aber die Kosten niedriger sind und es sich herausstellt, dass sich das Unternehmen auf diese Weise bereichert, würde ich dann weitere Schritte einleiten. Ihnen viel Glück!
MfG
Hallo! Danke für die schnelle Antwort 😊 wäre das Rechtlich möglich?