Cinamon83 am 17.02.2009 um 11:49 Uhr
Wenn ich mir einen Neuwagen kaufe, bekomme ich doch von der Versicherung eine grüne Karte bzw. einen Code, den man bei der Fahrzeuganmeldung dem Amt vorlgen muss. Doch wie ist es danach? Gibt es eine Frist wie lange ich Zeit habe, um die Versicherung letztendlich abzuschliessen? Kann ich mich im Nachhinein noch für einen andere Versicherung entscheiden? Bin ich bis ich die Autoversicherung abschließe überhaupt versichert?

Wenn Du die Doppelkarte bekommst, wird ir von dieser Versicherung die vorläufige Deckung zugesichert. Nach Zulassung bekommst Du gleich eine Rechnung. Ein Wechsel ist nicht möglich.
Vergiss nicht eine GAP-Deckung abzuschließen!

Wie lange Du Zeit hast, um der Versicherung die Daten mitzuteilen, steht in den AGB der Versicherung. Ich würde das aber zügig machen, denn bis zur Ausstellung des Versicherungsscheines hast Du nur eine temporäre Deckung, alsi z.B. keine Vollkasko bzw. mit anderen Selbstbeteiligungen als von Dir vereinbart.
Ob Du vorher noch wechseln kannst, weiß ich nicht, aber gfalls ja wird die erste Versicherung einen Kurztarif abwickeln, was sehr teuer ist.

man sollte sich vor dem kauf des autos davon vergewissern welche versicherung man nehmen möchte. denn wenn das auto dann erst mal zugelassen ist, dann ist man auf jedenfall erst einmal zeitlich an den versicherer gebunden. natürlich gibt es ausnahmefälle. für die zulassung brauchst du: deinen perso, eine doppelkarte (in den meisten fällen bekommst du aber eine nummer) zulassungsteil eins und zwei vom fahrzeug, deine kontonummer und etwa 50-80 € je nach landkreis verschieden. dieses geld benötigst du um die gebühren sowie die herstellung der nummernschilder zu bezahlen. die kontonummer ist dann für den lastschrifteinzug der kfz-steuern. es gibt aber auch firmen bzw. händler die das gegen ein kleines entgeld für dich übernehmen- gruss akademikus

Du musst schon mit der Versicherung abschließen, die Dir die Deckungskarte gegeben hat. Die haftet schliueßlich auch.

Kann ich mich im Nachhinein noch für einen andere Versicherung entscheiden? - Warum solltest du das machen?
Cinamon83 am 17. Februar 2009 11:55 ..wenn man wider erwarten eine günstigere findet?
teppichhai am 17. Februar 2009 11:58 Du kannst die Versicherung 4 oder 5 Tage vor der Anmeldung auswählen. Am Jahresende, kannst du die Versicherung wieder wechseln.
hanna2908 am 18. Februar 2009 06:11 Da du die Daten deines Autos hast bzw vom Händler bekommen kannnst, kannst du doch vorher die Preiswerteste aussuchen. Aber lass die Leistungen nicht außer acht.

Früher gab es eine Frist, innerhalb von (10?) Tagen nach Zulassung konnte man noch wechseln. Besser direkt bei der Versicherung anfragen.
Die Versicherung in der Kasko ist erst mit Vertragsabschluß für den Versicherer bindend. Einen Wechsel noch vor dem Antrag geht meist nicht, da kaum noch jemand rückwirkende Deckung ausspricht (war da vielleicht ein Unfall ???).
Der Antrag ist UMGEHEND nach Anmeldung bei der Versicherung abzuschliessen. Warum? Weil man eh ab Beginn zahlt und man sonst auf die Kasko verzichtet (aber zahlt !!!!).
M

Sobald du eine "Doppelkarte" von der VErsicherung bekommst (also Heute die Elektronische mit der Nummer) ist dein Auto über diese Versicherung vorläufig HAftpflicht versichert. Kurz nach der Anmeldung bekommst du einen Bogen den du mit der vorraussichtlichen KM Leistung, Angaben zu Teil-/ Vollkasko usw. ausfüllen und zurückschicken musst. Innerhalb weniger Tage erhälst du daraufhin eine Police dieser Versicherung. Nach erhalt aller Unterlagen, also Police, Bedingungen etc kannst du Sie in Ruhe durchlesen und hast auch noch Zeit diese zu Widerrufen. Solltest du widerrufen musst du nur aufpassen, dass die neue dir früh genug wieder diese "Doppelkarte" schickt sonst kann es zu Problemen bei dem StvA kommen. Ein Fristgerechter Wechsel der Versicherung ist immer zum 01.01. möglich.
Mit der Deckungskarte, die du bei der Zulassung vorlegen musst, hast du vorläufige Deckung in der Haftpflicht, in Kasko nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch die Versicherung. Wenn du nach Zulassung feststellst, dass eine andere Versicherung günstiger ist, nimmst du eine Deckungskarte der neuen Versicherung und bringst die zur Zulassungsstelle. Das geht!! Manche Versicherungsvertreter händigen deshalb Deckungskarten erst aus, wenn du den Antrag schon blanko unterschreibst. Dann hast du gelitten.
Was ist eine GAP-Deckung? dummguck
Wenn Du mit dem neuen Auto (sagen wir mal bei km 8.000) einen Unfall mit Totalschaden hast, wird dir die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert Zahlen. Auf dem "Wertverlust" wirdt Du also sitzen bleiben. In diesem Fall springt die GAP ein und zahlt Dir die Differenz zum Neuwagen, sodass nicht alles in einer finanziellen Misere endet.
Hab grad mal etwas gegoogelt, das scheint aus dem Leasing-Bereich zu kommen- aber ich lease ja nicht :)
Nein. Geht auch bei einem bar bezahlten oder finanzierten Wagen. Einfach mal VR oder Makler fragen.
Stimmt! Gap = engl.: Lücke soll dadurch geschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob fin., geleast oder cash bezahlt wurde. Mit der Entschädigung braucht man ja wieder ein neues Auto. M
Doppelkarte gibt es nicht mehr: http://www.kfz-versicherungen.cc/evb-nummer-elektronische-versicherungsbestaetigung.html