Senselessways am 21.07.2008 um 8:59 Uhr
Ich habe vor 2 Wochen einen Neuwagen bei einem Vertragshändler gekauft. Beim Kaufgespräch + Vertrag wurde der Wagen als unfall- und schadenfrei bezeichnet.
Nun habe ich beim Waschen festgestellt, das wohl die komplette linke Seite des Autos nachlackiert wurde (man sieht sogar noch die Klebereste vom Abkleben).
Ich möchte natürlich ein Guthaben machen lassen, welches mir bestätigt das das Auto KEIN Unfallfahrzeug ist. Nun ist die Frage, gibt es eine gewisse Schadensgrenze, bis zu der der Händler mich nicht darauf hinweisen muss das nachlackiert wurde oder hätte er mich auf jeden Fall darauf hinweisen müssen? Wie gehe ich an das Problem ran wenn er behauptet nichts davon zu wissen?
Muß deshalb ja kein Unfallwagen sein, z.b. hat jemand einen Kratzer bei Ihm auf dem Firmengelände ins Auto gemacht und dann wurde es neu Lackiert, die ganze Seite damit kein Farbunterschied zu erkennen ist. ABER, klar hätte er Dir das sagen müssen (wenn er es wußte) Ich tippe mal auf, einen Anwalt nehmen wenn er alles abstreitet und dann sicherlich ein Gutachten erstellen lassen, aber das mußt Du erstmal alles bezahlen, vorlegen.

'Geh doch mal zu einem vereidigten Kfz-Gutachter und erzähl dem das. Ich habe schon mal von einem Fall gehört, bei dem eine S-Klasse vom Anhänger gefallen ist, repariert wurde, und als Neuwagen verkauft wurde!
Senselessways am 21. Juli 2008 11:42 Das Problem ist eben, das ein Gutachten 300 - 400 Euro kosten würde und ich nicht umbedingt auf den Kosten sitzen bleiben will wenn ich aus irgendeinem komischen Grund kein Recht bekomme.

Also eigentlich hätte man so offen und ehrlich sein müssen und sagen das er nachlakiert worden ist.. denn wenn du mal einen unfall hast und ein sachverstäniger kommt und das sieht das dort nachlakiert worden ist werden erst mal unangehme fragen gestellt und du kommst dann ins schleudern...

Ich finde das ja den Renner - das geht doch gar nicht. Neuwagen ist Neuwagen, der muss auch neu sein und nicht neu lackiert. Ausserdem hätte der Händler das sagen müssen.
Und denke mal an später: Trotz Gutachter hast du beim Wiederverkauf ein verkaufsminderndes Argument "am Auto". Mir würde es getürkt vorkommen, wenn ich ein Gebrauchtwagen kaufe mit solch einem Gutachten.
Wenn ich ein Gutachten machen lasse, kann der Verkäufer verlangen das er den Gutachter stellt oder kann ich das machen?
Nein das kann/darf er nicht verlangen.