Also ich habe folgendes Problem. Hab mir ein Neuwagen gekauft Hyundai Getz. Nach 50km, also auf den nach Hause weg , hab ich bemerkt, dass der Wagen nach rechts zieht. Wollte es gleich zurück bringen, fand dann aber keine Zeit. Heute bin ich nochmal dort hin gefahren ins Hyundai Autohaus und hab ihnen den Wagen gezeigt. Der Mechaniker stellte fest, dass das Auto nach rechts zieht. Aber wollte nicht für die Kosten aufkommen, denn ich hab vor ein paar Tagen beim Parken die rechte Kappe etwas verkrazt, zu nah an den Bordstein rangefahren. Und dass sieht er als Ursache für das, dass der Wagen nach rechts zieht. Ich finde jedoch dass so ein kleiner kratzer nicht das Problem sei, denn es war kein Schlag auf die Lenkung, außerdem weiß ich dass das Auto schon von anfang an nach rechts gezogen hat. Was kann ich dagegen tun?

Gut, zum Einen ist das ein bisschen pingelig vom Autohaus, aber zum Anderen sind sie auch im Recht.
Wenn Du gleich nach dem Du es bemerkt hast, bei 50 KM zurück gebracht hättest, stünden die Chancen für Dich besser.
Nun nach 3 Wochen und über 500 KM anzukommen, da hätte ich als Autohaus auch so meine Probleme. Weiß ich denn wie oft Du in der Zeit schon über die Bordsteinkannten gefahren bist ? Und wie doll ? Das kann schon zu einer Spurverstellung führen. In diesem Fall aber fällt das nicht unter Garantie, könnte aber sicher auf Kulanz erledigt werden.

Wenn Du so nicht weiter kommst hilft nur ein Gutachter
Nicht viel.
Du hättest den Mangel sofort melden müssen.
Jetzt kannst Du natürlich noch einen Gutachter einschalten (kostet erst mal Geld). Wenn der feststellt, daß der Kratzer nicht so schlimm ist, daß dadurch die Lenkung verzieht, bekommst Du vielleicht recht...

fahr da nochmal hin, wenn es so war wie du erzählst, würde ich einen gutachter kommen lassen. sag das der werkstatt, dann müssten sie den gutachter auch übernehmen, dann wegen einem kratzer verstellt sich bestimmt nicht die spur. sie dürfte sich auch gar nicht verstellen.
hey was redet ihr da alle?^^ natürlich hast du ein recht (auch ohne garantie) auf rückerstattung. denn es gibt einen gesetzlichen gewährleistungsanspruch von 2 jahren. und es kommt noch besser: in den ersten sechs monaten gibt es für dich die beweislastbegünstigung. das heisst das der mechaniker beweisen muss das der mangel beim kauf nicht vorhanden war. das bedeutet: nicht DU sondern ER benötigt den gutachter. wenn der kauf des wagens also nicht schon 6 monate her ist hast du natürlich ein recht auf rückerstattung der reparaturkosten^^
eure nebenbeifrage^^
Nebenbeifrage hat recht - bei neuem Verbrauchsgüterkauf gilt binnen der ersten sechs Monate für Mängelgewährleistung die Beweislastumkehr. Bei Weigerung des Veräufers bleibt dennoch nur der Rechtsweg. Sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist entweder Prozeskostenhilfe für das gerichtliche Beweissicherungsverfahren beantragen oder - zu Beweiszecken, dass jetzt bestenfalls vor Ablauf der sechs Monate der Mangel bereits vorhanden ist - zumindest Privatgutachten, z.B. von der DEKRA-, ADAC-, TÜV- oder anderen Gutachtern besorgen. Kosten dort vorab erfragen. Alternativ stehen auch die Kfz-Schiedstellen zur Verügung. Die nächste Schiedstelle und dortige Kosten vielleicht über die Handwerkskammer erfragen.
Das ist so, aber was wird der Gutachter als erstes sehen ?? Einen Anfahrschaden an einem Reifen. Das wird nicht`s bringen. Ein Anruf bei der Werkstatt hätte gereicht, notfalls auch am Tag nachdem der Wagen abgeholt wurde. Aber einenSchaden nach 3 Wochen zu melden und dann zu sagen das war schon?? Sorry ich bin selbst Werkstattmeister in einem Autohaus, aber das kommt einem immer ganz komisch vor. Ich würde in diesem Fall, wenn das Autohaus 150KM weit weg ist, die Spur vermessen lassen(kosten ca 50-80€) und alles ist gut. Spart einem viel Stress und auch Kosten.
Auch wenn ich gleich angerufen hätte, würde ich den Wagen erst später bringen können, das heißt der Schaden an der Kappe wäre da, und der Mechaniker könnte immer noch sagen, dass ich den Schaden auf den Heimweg verursacht habe, also ob ich nach 3 Wochen anrufe oder gleich. Das gleiche kommt raus, er hat den Grund gefunden und will nicht die Kosten übernehmen
Das Auto hat jetzt einen Km von 500. Gekauft habe ich es mir vor drei Wochen. Garantie hat er 3 Jahre. Das wollte ich noch zufügen. Helfe mir wer kann bitte! :) P.S. sorry wegen den Fehlern, bin nicht so gut in Deutsch

Keine Zeit? in solch einem Fall? Auf den ersten 50 Km und nicht gleich zurück in das Autohaus? Ich glaub es nicht, ich glaub es nicht.
jbinfo am 17. April 2009 12:44 ....und sich dann auch noch 3 Wochen Zeit lassen.
Es war ja nicht so dass ich zuhause war und einfach zu faul war dorthin zu fahren. Ich hab gearbeitet und dass bis spät in den Abend. Ich hätte es nicht mehr ins Autohaus geschafft bevor sie schließen. Außerdem egal ob nach 3 wochen oder 10 wochen. Garantie ist 2 Jahre. Oder bedeutet die Garantie nichts?
ich weiß ja, dass ich es falsch gemacht hab. Aber ich versuch es ja zu lösen. Und die Worte: "ich glaub es nicht, ich glaub es nicht." helfen mir überhaupt nicht.
Innerhalb der drei Wochen hättest Du aber wenigstens mal zu einem Telefonhörer greifen können.
Für die Laufereien, die jetzt anstehen, mußt Du auch Zeit aufbringen.
"Keine Zeit" ist wirklich ein sehr schlechtes Argument. Da lacht sich jeder Richter kaputt - das kannst Du glauben.
Ich hab ja angerufen und erst jetzt, also heute ein Termin begkommen. Davor war alles voll, wegen ostern und ein Mechaniker wurde krank
Guten Tag! 1.) Das Autohaus ist sehr unseriös. Beim Kauf und möglicher Finanzierung sind sie Dir wahrscheinlich schleimend "entgegen" gekommen. Vom Bortstein darf sich die Spur und Radstand nicht verstellen. 2.) Der Kratzer hat mit der Sache nichts zu tun, bei einer Beule läge der Fall auch nicht anders. 3.) Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei Dinge. Ich schlage somit einen Rechtsanwalt vor. 4.) Hoffendlich hast Du Rechtsschutz. 5.) Mit so einer Sache fährt man ohne Termin unangemeldet zum Verkäufer. 6.) Du hast Dich abwimmeln lassen. Warscheinlich auch kein Geld mehr übrig und nun Angst vor Mehrkosten. Aber die Investition in den Anwalt würde ich wichtig ansehen. Der Anwalt nimmt ca. 70€ Beratungsgebür und mitunder auch frei. Hatte ich schon 2xgehabt. Der setzt ein Schreiben auf, welches dem Autoverkäufer auf seine Pflichten ausdrücklich hinweist und zu erkennen ist das dies Konzequenzen haben wird. Also mit allen wichtigen gesetzlichen Punkten. Aber ein Gutachter ist er auch nicht. Aber im vorliegenden Fall brauchst Du sicher auch keinen. 7.) Du hättest nicht sagen sollen das Du am Bordstein gefahren bist. Deine Ehrlichkeit wird jetzt gegen Dich verwendet.
Hm. Auch wenn ich es nicht gesagt hätte. Hätte er den Schaden gesehen, soll ich dann sagen: "ich habe nicht gesehen woher der Schaden kommt?
Erstens war das schon am Abend, also war das Autohaus schon zu. Und die nächsten paar Wochen war ich ziemlich beschäftigt. Das Autohaus liegt etwa 150km von meinem Heim weg.
Danke für eure Antworten. Ihr habt mir geholfen. Ich glaub ich werd einfach die Achsenvermessung bezahlen, somit sparre ich geld und meine Nerven. Nochmals danke an euch alle.
Wenn ich so oft über die Bordsteinkannten gefahren wäre, hätte man das auch an Reifen gesehen , z.B. irgendwelche beschädigungen oder ähnliches. Ich verstehe dann nicht was dann die Garantie überhaupt bringt? Soll ich jetzt jeden km von meinem Auto filmen, damit ich dann beweißen kann , dass ich nichts falsches gemacht hab? Es muss doch bestimmt irgendein weg geben , das rauszufinden, ob ich den Fehler verursacht habe oder ob es schon so war? Und wenn ich jetzt die Kappen abnehmen würde? Wie würde er dann rausfinden was passiert ist, denn an den Reifen ist kein Schaden