Neukundenbonus Strom bei Kündigung?!

7 Antworten

Sie müssen den Bonus zahlen, wenn zum Ende des 1. Belieferungsjahres gekündigt wird, auch, wenn die Kündigung selbst natürlich eher eingeht.

Das ist bei vermeintlichen "Billiganbietern" ein Dauerproblem, weil die sich um den Bonus zu drücken versuchen und alle möglichen Vorwände finden. In dem Fall hilft nur stur zur Rechtsberatung gehen und alle juristischen Schritte einleiten, ggf. auch Mahnbescheid veranlassen oder klagen. Und, wenn man nicht mal eben schnell nen Anwalt bei der Hand hat, sich einen besorgen, ggf. die finanziellen Mittel.

Eigentlich sind die Boni gegenseitige Verarsche von Verbrauchern und Stromversorgern, die Verbraucher wissen genau, dass sie nicht länger als das 1 Jahr bleiben wollen, die Firmen versuchen, sich irgendwie das Geld wieder zu holen, was sie durch den Dumpingpreis verlieren.

Du kannst in deiner Kündigung das Vertragsverhältnis zu dem Tag kündigen, an dem der Vertrag genau ein Jahr gelaufen ist. Die Kündigung selbst kann ja vorher eingehen, das Vertragsverhältnis endet aber erst an dem von dir in der Kündigung genannten Tag.

Also zählt als tag der Beendigung der letzte Tag des Vertragsjahres und nicht das Datum des Kündigung?

Hallo Marie!

Vielleicht sind mit den bereits gegeben Antworten deine Fragen schon geklärt, dennoch, zum letzten Satz deiner Frage: Nein.

D.h.: Der Bonus wird gewährt!

Du kündigst ja " ... fristgerecht, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit - dem ersten Belieferungsjahr."

Das diese Kündigung von dir bereits früher verfasst und, für einen fristgerechten Eingang, auch versendet werden muss, ist Zwangsläufig. Siehe hierzu die Formulierung in den AGB:

"... wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres .... vertretenden Gründen beendet wurde oder ..."

"Beendet wurde", bedeutet: Keine Belieferung mehr. Was du machst, ist nur das fristgerechte Kündigen eines Vertrages (der Belieferung), zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.

Achtung bei Terminierung:

Beispiele:

01.01.2013 - 31.12.2013 oder 15.02.2013 - 14.02.2014 oder 01.05.2014 - 30.04.2015

1 Jahr Bezug, endet, ausgenommen, abweichende Angaben im Vertrag, Lieferbeginn plus 1 Jahr, minus einen Tag (s.o.).

Das wird schon, mit dem Bonus!!! :-)

Gruß

hsb

Es gibt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese besagt, dass wenn die Klausel in sich ungenau ist, führt dies dazu, dass der Bonus auch dann bezahlt werden muss, wenn innerhalb des ersten Jahres zum Ende des Bezugsjahres gekündigt wird.

So wie der AGB-Text in der Frage erwähnt wird, ist dies meiner Meinung nach eine ungenaue Formulierung, und damit könnte ein Anspruch auf den Bonus bestehen.

Siehe hier: http://www.rechtsanwalt-langhans.com/neukundenbonus-bei-stromvertrag-auch-bei-kundigung-im-ersten-jahr/

Nachtrag: Bei dem BGH-Urteil war die ähnliche AGB-Klausel sogar etwas deutlicher/klarer formuliert und trotzdem wurde der Bonus auf Grund von unklarer Formulierung dem Kunden zugespochen. Denn nach §305c BGB gibt, dass bei Zweifeln bei der Auslegung von AGB dies zu Lasten des Verwenders (=Stromlieferant) geht. Du solltest also gute Chancen haben, den Bonus zu bekommen. Falls dieser nicht auf der Schlussabrechnung erscheint, einen Brief an den Stromanbieter mit Verweis auf das BGH-Urteil schreiben...

Link zur Meldung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=63810&linked=pm

@juliaw94

Ich find das eben auch sehr ungenau, man weiß eben nicht genau was gemeint ist -.- Ich denke, ich werde in der Kündigung auf den Bonus hinweisen und wenn der dann nicht auf der Abrechnung erscheint weiteres unternehmen.
Danke für deine Antwort, das war genau das, was ich brauchte :)

Ich glaube sowas war auch mal das Thema im Fernsehen.

Da wollte der stromanbieter auch keinen Bonus zahlen weil das Vetragsverhältnis nicht über ein Jahr lief sondern die Kündigung vordatiert wurde.

Normalerweise sollte aber nach einem Jahr der Bonus auch schon zählen auch wenn die Kündigung vorher eingegangen ist.

Allerdings ist das mit den Boni immer so eine sache. Irgendwo muss das Geld dafür ja auch wieder rein kommen also sind oftmals die kosten ohne bonus nicht die aller besten. Deshalb schaue ich lieber nach wirklich günstigen anbietern die dann auch eine kurze vertragslaufzeit anbieten so das man evtl. auch schon nach einem halben jahr wieder woanders hin gehen kann wenn der service nicht so stimmt oder es woanders deutlich billiger wird.

Aber Hauptsache nicht den einfachen Tarif beim Grundversorger.