Hallo, wenn ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte und der Warenwert (ein Teil) über 40.- Euro beträgt, wer trägt die Versandkosten, wenn der Anbieter in seinen AGB´s behauptet, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt. (Komme mit dem blöden Gesetzestext nicht ganz klar.... )
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ab 40,00 EUR muss die retour kostenlos sein bzw. empfänger zahlt porto.

über 40 euro muss er die versandkosten tragen, das kann er auch nicht in seinen agb ausschließen. eine solche klausel gilt als unwirksam!
das ist doch klar im gesetz geregelt ... und wenn in den AGBs etwas anderes stehen sollte, sind sie ungültig .... wo kämen wir da hin, wenn sich jeder in seinen AGBs seine gesetze selbst machen könnte?

Zur Zeit gilt das Urteil des OLG Karlsruhe (Az.: 15 U 226/06 vom 05.09.2007), nach dem bei einem Widerruf der Verkäufer die Versandkosten zu tragen hat. Eine endgültige Entscheidung des EuGH in dieser Sache steht allerdings meines Wissens noch aus.