Hallo zusammen, folgende Situation.... Ich war ca. 5 Jahre verheiratet und im Sommer 2006 wurde die Ehe geschieden. Ich habe von anfang an Unterhalt für meine Tochter (heute5 Jahre) und meine Exfrau bezahlt. Die Gründe der Scheidung wollt Ihr sicherlich nicht wissen denn sie interessieren vor Gericht auch nicht... Nun ist es so, dass meine Ex Frau und ich uns Nov. 2007 darauf geeinigt haben, und dies auch schriftl. dass, ich für meine Tochter bist 2009 wenn sie in die Schule kommt für meine Ex Frau bezahlen werde sollten jedoch gesetzliche Änderungen kommen, dann müsste man sich wieder zusammen setzen...
Nun sind neue Gesetze erschienen... Muss ich den heute noch Unterhalt bezahlen ???
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Noch Anfügen möchte ich das meine Ex Frau bis heute versprochen hat, dass Sie im August bzw. September eine mündliche Zusage zu einer Teilzeitstelle hat.. mittlerweile glaube ich und muss befürchten, dass dies nur eine weitere Lüge war um mich bei Laune zu halten.
Ein von mir eingeschalteter Anwalt gab mir schriftlich, sollte es zu einem Prozess kommen so müsste Sie 20 Bewerbungen im Monat vorweisen, sollte dies nicht der Fall sein, dass dann ein Fiktives Netto Einkommen von 1200 Euro auf den Unterhalt angerechnet wird.
Wichtig ist zu erwähnen, dass es im neuen Gesetz heisst, dass die Gründung neuer Familien gefördert werden sollen und die Ex Frau nach dem das Kind 3 Jahre alt wurde selbstverantwortlich ihr Einkommen bestreiten muss...
Für euer Wissen und Tipps herzlichen Dank...

Vielleicht kannst du dir hier Informationen holen: http://www.scheidung-online.de/ Solange das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist so glaube ich, die Mutter nicht verpflichtet arbeiten zu gehen.
Auch nach dem neuen Unterhaltsrecht gilt wohl eine Staffelung. Man kann davon ausgehen, dass die Mutter ab dem 8.Geburtstag (oder Lebensjahr, weiß ich leider gerade nicht mehr) verpflichtet ist eine Teilzeitstelle zu suchen. Tut sie das nicht, wird ihr das fiktive Teilzeiteinkommen trotzdem angerechnet.