Hallo, ich bin geschieden, habe eine 10jährige Tochter und wohne in Hamburg. Ab 2008 wird meine Tochter eine weiter führende Schule besuchen. Ich bekam nun Post von meinem Ex-Mann: Hallo! Seit dem 01.01.08 gilt ein neues Unterhaltsrecht. Dieses gilt auch für Altfälle. So wie es aussieht, hast du danach keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung, die mit unnötigen hohen Kosten verbunden ist, zu vermeiden. möchte ich dich bitten, zu erklären, dass du auf deinen BetreuungsUnterhalt verzichtest. Frage: Ich arbeite 30 Std./Woche, es gibt keine Ganztagsschule. Hat er Recht und ich muss ganztags arbeiten? Wie ich
Ich kann Dir nur einen kleinen Tip geben. Gehe mal auf die Web Seite vom Focus. Letzte oder die Ausgabe davor war ein Langer Bericht bzgl. Neue Scheidungsrichtlinien. Ich hoffe das hilft.

meines Wissens nach mußt Du erst ganztags arbeiten, wenn Deine Tochter 15 Jahre alt ist, oder such´ mal hier: 123recht.net oder hier: www.focus.de/finanzen/recht/unterhaltsreformaid138080.html Es gibt ein "Recht" der Altfälle auf die alte Gesetzgebung weiterhin wie lange auch immer zu vertrauen. Die Gerichte wissen selber noch nicht wie sie mit dem neuen Gesetz umgehen sollen ;-)
Hallo und vielen Dank, ich sehe mir die Seiten an. Sollte er Recht bekommen, muss ich mit meiner Tochter aus unserer Wohnung ausziehen. Das wiederum hat Einfluss auf die Schul-Auswahl. Ich bin gerade mit den Neven am Ende, denn wir wohnen in einem ländlichen Teil von Hamburg, in der es keinen günstigeren Wohnraum gibt.
barmbek07 am 23. Februar 2008 10:32 Kopf hoch. Ich glaube nicht,dass er durch kommt, weil es Nachteile für Eure Tochter bringen würde. Das Kindeswohl steht immer noch unverändert an 1. Stelle.
Auch ein "kleiner Tip" ist sehr schön. Danke! Ich gucke mal, ob ich bei Focus den Artikel finde.