Werden nun alle bestehenden Unterhaltsansprüche dem neuen Urteil angepasst oder gilt das neue Unterhaltsrecht nur für die zukünftigen Scheidungen bzw. Trennungen ?

Es gilt auch für die alten Urteile, allerdings nur wenn der Unterhaltzahlende aktiv wird und eine Anpassung wünscht. Von alleine passiert nichts, außer bei dynamischen Unterhaltszahlungen.
Am besten liest Du Dir diese Seite durch. Sie ist sehr verständlich und aktuell: http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-familienrecht-nuernberg/neues-unterhalt...
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Gruss aus Hamburg