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Neues Unterhaltsrecht

gefragt von Elbdeichlady am 15.11.2007 um 12:33 Uhr

Werden nun alle bestehenden Unterhaltsansprüche dem neuen Urteil angepasst oder gilt das neue Unterhaltsrecht nur für die zukünftigen Scheidungen bzw. Trennungen ?


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Reply


koira1975
beantwortet von koira1975 am 15. November 2007 13:10
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Es gilt auch für die alten Urteile, allerdings nur wenn der Unterhaltzahlende aktiv wird und eine Anpassung wünscht. Von alleine passiert nichts, außer bei dynamischen Unterhaltszahlungen.

Am besten liest Du Dir diese Seite durch. Sie ist sehr verständlich und aktuell: http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-familienrecht-nuernberg/neues-unterhalt...

Kommentar von Elbdeichlady am 15. November 2007 13:17

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Gruss aus Hamburg


anonym
beantwortet von sabine544 am 15. November 2007 13:42
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wenn der mann nicht in der gemeinsamen wohnung lebt muss er unterhalt zahlen

Kommentar von Vinc1 am 17. November 2007 22:55

Wieso der Mann?




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