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Neues Insolvenzverfahren für Privatleute - was ändert sich genau?

gefragt von flipper am 26.08.2007 um 14:23 Uhr

Habe vo kurzem irgendwo mitbekommen, dass Es zukünftig vereinfacht werden soll, wenn Privatpersonen Insolvenz anmelden. Weiß jemand mehr darüber?


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elkera
beantwortet von elkera am 26. August 2007 14:41
1x
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Gestern gab es diese Frage auch schon, hier kannst du die Antworten nach lesen

http://www.gutefrage.net/frage/welche-vorteile-hat-die-vereinfachung-der-privati...


anonym
beantwortet von Noddy am 27. August 2007 08:00
1x
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Es wäre vielleicht noch erwähnenswert das jetzt monatlich 13€ Gebühr zu bezahlen sind auch wenn die Insolvente Person kein Einkommen hat. Des weiteren müssen sicherlich auch weiterhin während den 6 Jahren Wohlverhaltensphase die einmal jährliche Gebühr an den Treuhänder für dessen Betreuung von 100€ plus Zinsen der Kontoführung+Verwaltung (also ca. 123€).Trotzdem ist eine P.I lohnenswert wenn man hoffnungslos überschuldet ist und nicht auch noch während der Rente pfändungen zahlen will (ja, auch die Rente kann gepfändet werden)



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