Also es ist im regelfall so, das wenn man mit unter 1,6 Promille hinterm steuer erwischt wird und keine punkte oder sonstige fahrauffälligkeiten hat und nicht vorbestraft ist, das von einer MPU abgesehen wird. Ich habe aber gehört das ab April der wert auf 1,4 herunter gesetzt wird, stimmt das? Wenn ich nun heute mit 1,5 erwischt worden wäre aber erst nach april vor gericht gehen würde, welches gesetz würde denn dann in kraft treten?

du wirst nach dem Gesetz bestraft was am Tag der Tat galt !
NULL Promille beim Autofahren ist verantwortungsvolles handeln
Ab 1,1 Promille ist es eine Verkehrsstraftat, daran hat sich nichts geändert. Bei 1,6 Promile wird mit Sicherheit nicht von einer MPU abgesehen, vorallem wenn du da noch ein Autos einigermaßen bewegen kannst. Es wird wird dann davon ausgegangen das du Gewohnheitstrinker bist da kommst du um eine MPU auf keine fall herrum es sei den du vezichtest auf den Führerschein. Wo hast du deine Weißheiten her? Die MPU kann übrigens vor der Füherschein Rückgabe von der Führerscheinstelle gefordert werden, wenn zweifel an deiner Fähigkeit besteht ein Fahrzeug sicher und verantwortungsvoll zu führen.

Wäre besser, du verzichtest auf Alk im Straßenverkehr, ich will dich nicht auch noch aus deinem Auto kratzen müssen!
lol xD ich trinke nicht, nie! naja fast
Holzhamster am 25. Juli 2009 23:59 Das haben die Leichen auch immer behauptet!

April ist doch schon längst vorbei
2010
cheezy am 26. Juli 2009 00:01 achso...ne, es zählt immer der Tag des Tatbestands
Ja. Obwohl sich aber weitere Regelungen vielleicht auch nachträglich ändern können. Sowas wie "von einer MPU wird abgesehen", oder so.