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Neues Gerät nach wie viel Reparaturen?

gefragt von feigling26 am 20.10.2009 um 19:02 Uhr

Nach wie viel Reparaturen des Verkäufers kann ich auf ein neues Gerät bestehen? Wie ich gehört habe scheiden sich da die Geister. Die einen sagen wenn das Gerät bereits 3 mal bei einer Reparatur war bekomm ich ein neues Gerät, die anderen sagen das ich bereits nach zwei Reparaturen anspruch auf ein neues Gerät habe. Wie ist es denn nun? Mein Laptop war jetzt schon 2 mal zur Reparatur wegen einen Fehler. Nun ist aber ein anderen Fehler aufgetreten. Bekomm ich jetzt schon ein neues Gerät oder muss ich es erst noch einmal reparieren lassen? Oder zählt das ganze nur wenn immer der gleiche Fehler auftritt? Und kann ich mich zwischen Zeitwert und Austauschgerät entscheiden? Mein Verkäufer sagte mir nähmlich das Acer (Acer = Leine Laptopmarke) nur der Zeitwert erstattet und kein Austauschgerät herausgibt. Am liebsten wär mir ja ein Paragraph aus einen Gesetz damit ich bei meinen Verkäufer auch auf mein Recht bestehen kann.

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Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 20. Oktober 2009 19:03
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Hilfreichste Antwort

Der händler darf 3 mal "nachbessern" also reparieren danach hast du anrecht auf ein fabrikneues gerät!

Kommentar von feigling26 am 20. Oktober 2009 19:05

Nachbessern nur bei den gleichen Fehler oder auch bei verschiedenen Fehlern? Wie in meinen Fall?

Kommentar von C1cb4ee5a6ace4aaa51eccb129da28b2smallAlcatraz1969 am 20. Oktober 2009 19:06

Der fehler muss nicht der selbe sein! 3 mal nachbessern reicht!

Kommentar von feigling26 am 20. Oktober 2009 19:08

Darf man fragen woher du das hast damit ich mich bei meinen Händler auf etwas stüzen kann?

Kommentar von C1cb4ee5a6ace4aaa51eccb129da28b2smallAlcatraz1969 am 20. Oktober 2009 19:33

ich bin gelernter radio fernsehtechniker und habe jahrelang in der technik sowie im verkauf gearbeitet...


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Elch67
beantwortet von Elch67 am 20. Oktober 2009 19:05
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Übersetzen mußt du dir das aber selbst :) http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Kommentar von feigling26 am 20. Oktober 2009 19:10

Hab ich auch schon gefunden. Absatz 1 ist ganz gut. Nur leider ist es etwas kompliziert Fomuliert. Da steht ja das ich mich zwischen "beisitigung des Mängels" und der "Lieferung einer mangelfreien Sache" entscheiden kann. Allerdings ist eine Reparatur ja eine "Lieferung einer mangelfreien Sache"...

Oder seh ich das jetzt falsch?

Kommentar von B298d84df485eda385549512538556a9smallElch67 am 20. Oktober 2009 19:15


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