Nach wie viel Reparaturen des Verkäufers kann ich auf ein neues Gerät bestehen? Wie ich gehört habe scheiden sich da die Geister. Die einen sagen wenn das Gerät bereits 3 mal bei einer Reparatur war bekomm ich ein neues Gerät, die anderen sagen das ich bereits nach zwei Reparaturen anspruch auf ein neues Gerät habe. Wie ist es denn nun? Mein Laptop war jetzt schon 2 mal zur Reparatur wegen einen Fehler. Nun ist aber ein anderen Fehler aufgetreten. Bekomm ich jetzt schon ein neues Gerät oder muss ich es erst noch einmal reparieren lassen? Oder zählt das ganze nur wenn immer der gleiche Fehler auftritt? Und kann ich mich zwischen Zeitwert und Austauschgerät entscheiden? Mein Verkäufer sagte mir nähmlich das Acer (Acer = Leine Laptopmarke) nur der Zeitwert erstattet und kein Austauschgerät herausgibt. Am liebsten wär mir ja ein Paragraph aus einen Gesetz damit ich bei meinen Verkäufer auch auf mein Recht bestehen kann.

Der händler darf 3 mal "nachbessern" also reparieren danach hast du anrecht auf ein fabrikneues gerät!

Übersetzen mußt du dir das aber selbst :) http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Hab ich auch schon gefunden. Absatz 1 ist ganz gut. Nur leider ist es etwas kompliziert Fomuliert. Da steht ja das ich mich zwischen "beisitigung des Mängels" und der "Lieferung einer mangelfreien Sache" entscheiden kann. Allerdings ist eine Reparatur ja eine "Lieferung einer mangelfreien Sache"...
Oder seh ich das jetzt falsch?
Elch67 am 20. Oktober 2009 19:15 Gibt viele § dazu http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html
Nachbessern nur bei den gleichen Fehler oder auch bei verschiedenen Fehlern? Wie in meinen Fall?
Der fehler muss nicht der selbe sein! 3 mal nachbessern reicht!
Darf man fragen woher du das hast damit ich mich bei meinen Händler auf etwas stüzen kann?
ich bin gelernter radio fernsehtechniker und habe jahrelang in der technik sowie im verkauf gearbeitet...