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Neueröffnung kl. Restaurant: Ist es sinnvoll steuerlich als Kleinunternehmer zu optieren?

gefragt von irlandfan am 09.03.2008 um 9:59 Uhr

Hallo, ein Verwandter von mir hat gerade ein kl. Restaurant eröffnet. Da ich ihm bei der Buchführung helfen soll, stellt sich für und eine ganz wichtige Frage: Ist es im Gründungsjahr in der Gastronomie sinnvoll auf die Umsatzsteuerpflicht zu verzichten? Die Voraussetzungen als Kleinunternehmer sind mit Sicherheit gegeben. Aber schadet er sich finanziell, wenn er auf die Umsatzbesteuerung verzichtet? Seine Umsätze sind 19% und die Einkäufe gemischt 7% und 19%. Wie sollen wir diese grundsätzliche Frage entscheiden. Gruß irlandfan


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Reply


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. März 2008 10:03
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Am besten das Problem einen Steuerberater schildern! Das ist für Laien viel zu kompliziert! Und bedenkt, wenn er auf die Umsatzbesteuerung verzichtet, bekommt er auch keine Vorsteuer erstattet. Und ihr habt sicher einiges investiert? Also, lasst es von einem Fachmann prüfen!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 9. März 2008 10:56
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Macht das wirklich Sinn, als Kleinunternehmer? Die Umsatzgrenze liegt bei 50.000 € im 2. Jahr, das sind etwas über 4.000 € im Monat. Unter Berücksichtigung von Miete(Pacht, Einkauf und sonstigen Kosten muss da fast zwangsläufig ein Minus bei rauskommen - oder das FA wird beschi..en?

Auch wenn es nur für das Gründungsjahr geplant ist ( also jetzt noch 10 Monate ) reichen doch 5000 €Umsatz nicht aus...


talkletts
beantwortet von talkletts am 9. März 2008 10:16
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Am Besten ist es, du gehst in eurer Stadt zum Rathaus. (Bei uns ist es im Rathaus) Oder zur Gemeinde ..., dort gibt es kostenlose Beratungsstellen, für Berufseinsteiger in die Selbstständigkeit aber auch über das Arbeitsamt und die IHK gibt es Rat und Tat. Die helfen einem. Steuerberater sind sehr teuer und es ist eine ganz schwere Vertrauensfrage! Einen schönen Tag wünsche ich, tschüüüß


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 9. März 2008 10:22
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Ich würde immer zur MwSt optieren. Das hat doch keine Nachteile. Er bekommt doch von sienen Kunden die MwSt und kann seine Vorsteur abziehen. Erst recht wenn er Wareneinsatz hat. Das wäre doch nur logisch.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 9. März 2008 10:23
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Du hast im 1.Jahr eine Freigrenze von 17.500 €,im 2.Jahr ca.50.000 €.Du kannst diese Regelung jederzeit beim Finanzamt ändern(auch im laufenden Jahr).Ich zahle für meinen Steuerberater 250 € im Jahr.Viele St.Berater haben "Einsteigerhonorare).Viel Erfolg.




Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 9. März 2008 10:24

Nachtrag: und mußt in der Anfangsphase nicht regelmäßig ans Finanzamt abdrücken.




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