Mein bisheriger Vermieter hat das Haus zum 01.03.08 verkauft. Mit dem neuen Vermieter hab ich bisher noch kein Wort geredet bzw mal gesehen. Ist der Mietvertag von meinem alten Vermieter dann noch gültig oder kann ich da ich keinen Neuen Mietvertrag habe die wohnung ohne die kündigungszeit verlassen???

Der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertag mit allen Rechten und Pflichten.

da du keinen neuen Mietvertarg bisher hast, ist der alte in vollem Umfang gültig incl. der verankerten Kündigungsfristen
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 09:53 So ists richtig... und ... halte den Ball kurz vor dem Fuße... Sonst steigt die Miete vielleicht noch...( grrr... )
Es gibt eine Faustregel: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Besitzer MUSS die Mieter übernehmen. Egal welche Art Mietvertrag Du hast, er bleibt gültig

Der Mietvertrag gilt unverändert bis zum Widerruf, dem allerdings beide Parteien zustimmen müßten.
Lass Dir möglichst keinen neuen Vertrag aufzwingen!! Der wird (fast) immer für Dich ungünstigere Konditionen beinhalten.
Der alte Mietvertrag bleibt gültig.
Worauf Du achten solltest:
Dein alter Vermieter hat noch Deine Kaution. Du solltest daher mit dem Vermieter (schriftlich) Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, daß Deine Kaution an ihn übertragen wurde!

Beim Wohnungsverkauf gilt der Grundsatz:
Kauf bricht nicht Miete
Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in den alten Mietvertrag einsteigt.
Ja, DH!