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Neuer Vermieter

gefragt von jens2702 am 04.03.2008 um 9:49 Uhr

Mein bisheriger Vermieter hat das Haus zum 01.03.08 verkauft. Mit dem neuen Vermieter hab ich bisher noch kein Wort geredet bzw mal gesehen. Ist der Mietvertag von meinem alten Vermieter dann noch gültig oder kann ich da ich keinen Neuen Mietvertrag habe die wohnung ohne die kündigungszeit verlassen???


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Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 4. März 2008 09:52
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Der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertag mit allen Rechten und Pflichten.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 4. März 2008 10:39

Ja, DH!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. März 2008 09:51
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da du keinen neuen Mietvertarg bisher hast, ist der alte in vollem Umfang gültig incl. der verankerten Kündigungsfristen

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 09:53

So ists richtig... und ... halte den Ball kurz vor dem Fuße... Sonst steigt die Miete vielleicht noch...( grrr... )


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 4. März 2008 10:08
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Es gibt eine Faustregel: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Besitzer MUSS die Mieter übernehmen. Egal welche Art Mietvertrag Du hast, er bleibt gültig


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. März 2008 09:55
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Der Mietvertrag gilt unverändert bis zum Widerruf, dem allerdings beide Parteien zustimmen müßten.


Herold
beantwortet von Herold am 4. März 2008 09:58
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Lass Dir möglichst keinen neuen Vertrag aufzwingen!! Der wird (fast) immer für Dich ungünstigere Konditionen beinhalten.





anjanni
beantwortet von anjanni am 4. März 2008 10:17
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Der alte Mietvertrag bleibt gültig.

Worauf Du achten solltest:

Dein alter Vermieter hat noch Deine Kaution. Du solltest daher mit dem Vermieter (schriftlich) Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, daß Deine Kaution an ihn übertragen wurde!


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 4. März 2008 12:34
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Beim Wohnungsverkauf gilt der Grundsatz:

Kauf bricht nicht Miete

Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in den alten Mietvertrag einsteigt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. März 2008 23:47
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Dein Mietvertrag bleibt so bestehen.




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