Frage von Riberyluis 31.12.2012

Neuer Tüv und neue zulassung

  • Antwort von Dominik219 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn dein Auto noch Tüv hat kannst du es ganz normal bei der Zulassungstelle anmelden. Du musst nicht melden wenn der Tüv abgelaufen ist, sondern gehst dann in eine Tüv Prüfstelle die machen dir neu Tüv drauf.

    Anders sieht es aus, wenn man ein Wagen hat bei dem der tüv abgelaufen ist. Dann brauchst du zu erst die Tüvprüfung um dein Fahrzeug anmelden zu können

  • Antwort von proponere 31.12.2012

    nein, du musst der zulassungsstelle bei der zulassung auch den letzten tüv-bericht vorlegen, vor juni brauchst du keine tüv-überprufung machen, die tüv-plakette die du bekommst wird eine gültigkeit nur bis juni haben.

  • Antwort von Jakob1 31.12.2012

    als mitarbeiter einer kfzu-zulassungsbehörde:nein. die neue HU wird durch den techischen sachverständigen in der zulassungsbescheinigung teil I eingetragen und die entsprechende plakette geklebt.

  • Antwort von Peter42 31.12.2012

    zur Zulassungsstelle musst du nur ein mal (bei der Zulassung) - diese tragen in den Papiere ein, wann der nächste Prüftermin ist - und der Tüv verlängert diesen dann mit einem aktuelleren Termin, damit hat die Zulassungsstelle dann nichts mehr zu tun.

  • Antwort von diroda 31.12.2012

    Zum Zulassen muß du nicht zum Tüv wenn der noch mindestens 3 Monate läuft und du die Bescheinigung hast. Der Tüv Stempel wird von der Zulassungsstelle geklebt.

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