Wenn jemand einige Jahre allein ein Haus mit Grundstück bewohnt hat und dieses Haus nun ausgebaut wird und weitere Parteien dort einziehen, muss dann für die alte ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden? Schließlich ändern sich ja eventuell einige Nutzungsbedingungen!
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nein, es muß kein neuer Mietvertrag geschlossen werden. der alte Vertrag ist in der regel der bessere für den Mieter. Allerdings können Änderungen eintreten, die man durch einen zusatz zum Mietvertrag aktuallisieren sollte. Ansonsten könnte letztlich nur ein Gericht entscheiden, wie diese Änderungen in die Praxis umgesetzt werden.

hallo lottalienchen, ich kann nur dringendst davon abraten, einen neuen mietvertrag abzuschließen, auch wenn der vermieter versucht, das plausibel zu erklären und zu fordern. auch wenn dies oder das sich ändert, bleibt der mv gültig. gegebenfalls kann eine, aber nur die baulichen veränderungen betreffende, vereinbarung schriftlich als anhang zum bestehenden mv getroffen werden. durch modernisierungsmaßnahmen oder andere bauliche veränderungen kann dies durchaus begründet sein, ändert aber nichts am prinzip. die bau- und modernisierungsmaßnahmen sind fristgerecht anzukündigen mit evtl. auswirkungen auf die miethöhe. es sind dabei immer die gesetzlichen vorschriften einzuhalten. deren einhaltung ist natürlich am besten durch eine mitgliedschaft im mieterschutzverein zu gewährleisten.

Wenn sich was ändert, muß sicherlich ein Änderungsvertrag oder Zusatzvereinbarungen erfolgen. Erkundige dich beim Mieterbund, wenn du mit deinem Vermieter nicht klar kommst.
Ja auf jedenfalls, aber nur ein Änderungs-vertrag und an event. Mietminderung denken, den dadurch könnte der Mietwert beeinträchtigt sein.

Als Mieter muss man grundsätzlich KEINEN neuen Vertrag akzeptieren, von dem man meint, das er einem zum NACHTEIL gereicht. Jedoch in diesem Fall MUSS auf jeden Fall der PASSUS NEBENKOSTEN/HAUSORDNUNG neu geregelt werden, dazu ist aber KEIN neuer Vertrag nötig.

So wie ich das sehe, hat Deine Nachbarin nach dem Umbau durch konkludentes Handeln die Verringerung ihrer Wohnfläche akzeptiert. Dadurch behalten aber alle anderen vertraglichen Inhalte ihres Mietvertrages ihre Gültigkeit. D.h., dass ihr die Gartenbenutzung rechtlich weiterhin zusteht. Wenn Dir Dein Vermieter "auch" die Nutzung des Gartens zusprechen will, benötigt er die Zustimmung Deiner Nachbarin...