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Neuer Mietvertrag, wenn das Haus ausgebaut wird und man nicht mehr alleiniger Mieter ist?

gefragt von Lottalienchen am 06.07.2008 um 12:43 Uhr

Wenn jemand einige Jahre allein ein Haus mit Grundstück bewohnt hat und dieses Haus nun ausgebaut wird und weitere Parteien dort einziehen, muss dann für die alte ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden? Schließlich ändern sich ja eventuell einige Nutzungsbedingungen!


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Reply


anonym
beantwortet von Obelhicks am 6. Juli 2008 13:42
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nein, es muß kein neuer Mietvertrag geschlossen werden. der alte Vertrag ist in der regel der bessere für den Mieter. Allerdings können Änderungen eintreten, die man durch einen zusatz zum Mietvertrag aktuallisieren sollte. Ansonsten könnte letztlich nur ein Gericht entscheiden, wie diese Änderungen in die Praxis umgesetzt werden.


albatros
beantwortet von albatros am 6. Juli 2008 14:03
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hallo lottalienchen, ich kann nur dringendst davon abraten, einen neuen mietvertrag abzuschließen, auch wenn der vermieter versucht, das plausibel zu erklären und zu fordern. auch wenn dies oder das sich ändert, bleibt der mv gültig. gegebenfalls kann eine, aber nur die baulichen veränderungen betreffende, vereinbarung schriftlich als anhang zum bestehenden mv getroffen werden. durch modernisierungsmaßnahmen oder andere bauliche veränderungen kann dies durchaus begründet sein, ändert aber nichts am prinzip. die bau- und modernisierungsmaßnahmen sind fristgerecht anzukündigen mit evtl. auswirkungen auf die miethöhe. es sind dabei immer die gesetzlichen vorschriften einzuhalten. deren einhaltung ist natürlich am besten durch eine mitgliedschaft im mieterschutzverein zu gewährleisten.


pegolina
beantwortet von pegolina am 6. Juli 2008 12:46
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Wenn sich was ändert, muß sicherlich ein Änderungsvertrag oder Zusatzvereinbarungen erfolgen. Erkundige dich beim Mieterbund, wenn du mit deinem Vermieter nicht klar kommst.


anonym
beantwortet von jockl am 6. Juli 2008 13:14
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Ja auf jedenfalls, aber nur ein Änderungs-vertrag und an event. Mietminderung denken, den dadurch könnte der Mietwert beeinträchtigt sein.


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 7. Juli 2008 10:36
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Als Mieter muss man grundsätzlich KEINEN neuen Vertrag akzeptieren, von dem man meint, das er einem zum NACHTEIL gereicht. Jedoch in diesem Fall MUSS auf jeden Fall der PASSUS NEBENKOSTEN/HAUSORDNUNG neu geregelt werden, dazu ist aber KEIN neuer Vertrag nötig.





gnat01
beantwortet von gnat01 am 7. Juli 2008 20:38
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So wie ich das sehe, hat Deine Nachbarin nach dem Umbau durch konkludentes Handeln die Verringerung ihrer Wohnfläche akzeptiert. Dadurch behalten aber alle anderen vertraglichen Inhalte ihres Mietvertrages ihre Gültigkeit. D.h., dass ihr die Gartenbenutzung rechtlich weiterhin zusteht. Wenn Dir Dein Vermieter "auch" die Nutzung des Gartens zusprechen will, benötigt er die Zustimmung Deiner Nachbarin...




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