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Neuer Mietvertrag bei Einzug Ehefrau

gefragt von EllieNeu am 09.10.2007 um 14:02 Uhr

Hallo, kann bei Einzug der Ehefrau in eine Mietwohnung ein neuer Mietvertrag verlangt werden, in dem beide Eheleute Mieter sind? Oder kann man auf den Fortbestand des alten Mietvertrags (nur mit dem bisherigen Mieter) bestehen?

Danke und Gruß, EllieNeu


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Reply


Knochenstrauss
beantwortet von Knochenstrauss am 9. Oktober 2007 14:10
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Als meine Frau zu mir zog, gab es keinen neuen Mietvertrag. Sie hat nachträglich ihre Unterschrift unter den bestehenden Mietvertrag gesetzt (wollte meine Frau so, musste sie aber nicht, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben). Du kannst auch der alleinige Mieter bleiben.


Heartlight
beantwortet von Heartlight am 9. Oktober 2007 14:06
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Normalerweise informiert man den Vermieter und der Mietvertrag kann (muß aber nicht) dementsprechend ergänzt werden.


anonym
beantwortet von pueppi354 am 9. Oktober 2007 14:24
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Als ich bei meinem Mann eingezogen bin, gab es keinen neuen Mietvertrag. Mein Mann ist weiterhin der alleinige Mieter. Und der Vermieter hat bei uns nicht darauf bestanden das ich mit eingetragen werde. Es hat sich ja nichts geändert, nur das ich eben dazu gezogen bin.


tradaix
beantwortet von tradaix am 9. Oktober 2007 14:53
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Bestehenden Mitvertrag um Zusätze ergänzen. Bei neuem Mietvertrag beginnt auch die Kündigungsfrist neu.

Ohne Zusatz: Der bisherige Mieter (Hauptmieter)bleibt weiter alleine haftbar. Kann Ehefrau (Untermieterin) aber jederzeit (da möbiliert) rausschmeissen.

Mit Zusatz: Beide sind haftbar, jeder kann die gemeinsame Wohnung alleine kündigen. Ausweg: Kündigung nur mit beiden Unterschriften möglich oder bei Kündigung einer Person besteht der Mietvertrag für den Verbleibenden weiter.

Kommentar von Regenmacher am 9. Oktober 2007 18:32

Kündigungsfrist neu, was soll das denn? Noch kürzer als 3 Monate?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 9. Oktober 2007 19:26

@Regenmacher: Ich habe aufgrund langer Mietzeit eine Kündigungsfrist von drei Jahren. Würde ich ihn anstelle einer Änderung erneuern, startet die Frist wieder mit drei Monaten.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 9. Oktober 2007 16:43
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Nein, da ist kein neuer Mietvertrag notwendig. Auch nicht als Wunsch vom Vermieter als Zusatz-Mieter. Du könntsst sie ja als "ständigen Besuch" definieren...ggg.





HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 9. Oktober 2007 16:24
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Ein neuer Mietvertrag kann nicht verlangt werden.

Wenn ich allerdings zu meinem Partner in die Mietswohnung ziehen würde, würde ich mich im Mietvertrag mit einsetzen lassen und diesen auch unterschreiben. Für den Fall einer Trennung könnte mich mein Partner dann nicht "aus seiner Wohnung" werfen.


anonym
beantwortet von EllieNeu am 9. Oktober 2007 14:08
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Ja, und kann der Vermieter darauf bestehen, den zweiten Mieter in den Vertrag aufzunehmen?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 9. Oktober 2007 14:13

Bitte Nachfragen ins Kommentarfeld. Wirkt sonst verwirrend zwischen den Antworten - danke.

Kommentar von EllieNeu am 9. Oktober 2007 14:15

Okay, verstanden ;-)

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 9. Oktober 2007 18:07

Nein, kann der Vermieter nicht.




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