Hallo, kann bei Einzug der Ehefrau in eine Mietwohnung ein neuer Mietvertrag verlangt werden, in dem beide Eheleute Mieter sind? Oder kann man auf den Fortbestand des alten Mietvertrags (nur mit dem bisherigen Mieter) bestehen?
Danke und Gruß, EllieNeu
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Als meine Frau zu mir zog, gab es keinen neuen Mietvertrag. Sie hat nachträglich ihre Unterschrift unter den bestehenden Mietvertrag gesetzt (wollte meine Frau so, musste sie aber nicht, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben). Du kannst auch der alleinige Mieter bleiben.
Normalerweise informiert man den Vermieter und der Mietvertrag kann (muß aber nicht) dementsprechend ergänzt werden.
Als ich bei meinem Mann eingezogen bin, gab es keinen neuen Mietvertrag. Mein Mann ist weiterhin der alleinige Mieter. Und der Vermieter hat bei uns nicht darauf bestanden das ich mit eingetragen werde. Es hat sich ja nichts geändert, nur das ich eben dazu gezogen bin.

Bestehenden Mitvertrag um Zusätze ergänzen. Bei neuem Mietvertrag beginnt auch die Kündigungsfrist neu.
Ohne Zusatz: Der bisherige Mieter (Hauptmieter)bleibt weiter alleine haftbar. Kann Ehefrau (Untermieterin) aber jederzeit (da möbiliert) rausschmeissen.
Mit Zusatz: Beide sind haftbar, jeder kann die gemeinsame Wohnung alleine kündigen. Ausweg: Kündigung nur mit beiden Unterschriften möglich oder bei Kündigung einer Person besteht der Mietvertrag für den Verbleibenden weiter.
Kündigungsfrist neu, was soll das denn? Noch kürzer als 3 Monate?
tradaix am 9. Oktober 2007 19:26 @Regenmacher: Ich habe aufgrund langer Mietzeit eine Kündigungsfrist von drei Jahren. Würde ich ihn anstelle einer Änderung erneuern, startet die Frist wieder mit drei Monaten.

Nein, da ist kein neuer Mietvertrag notwendig. Auch nicht als Wunsch vom Vermieter als Zusatz-Mieter. Du könntsst sie ja als "ständigen Besuch" definieren...ggg.
Ein neuer Mietvertrag kann nicht verlangt werden.
Wenn ich allerdings zu meinem Partner in die Mietswohnung ziehen würde, würde ich mich im Mietvertrag mit einsetzen lassen und diesen auch unterschreiben. Für den Fall einer Trennung könnte mich mein Partner dann nicht "aus seiner Wohnung" werfen.
Ja, und kann der Vermieter darauf bestehen, den zweiten Mieter in den Vertrag aufzunehmen?
tradaix am 9. Oktober 2007 14:13 Bitte Nachfragen ins Kommentarfeld. Wirkt sonst verwirrend zwischen den Antworten - danke.
Okay, verstanden ;-)
Kai aus Berlin am 9. Oktober 2007 18:07 Nein, kann der Vermieter nicht.