Folgender Fall: Herr X hat einen befristeten Vertrag, der zum Datum Y ausläuft. Herr X bucht noch vor Vertragsende einen Flug.
Herr X wird nach dem Ende des befristeten Vertrages arbeitslos, findet dann einen neuen Job und der Flug fällt in die Probezeit des neuen Jobs.
In den Versicherungsbedingungen steht:
§ 2 Stornierung der Reise 1. Die V erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern a) die gversicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachste- henden versicherten Ereignisse betroffen wird, b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war, c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und d) der gversicherten Person die planmäßige Durchführung der Reise des- halb nicht zumutbar ist. 2. Versicherte Ereignisse sind
h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbe- dingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber; i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatz- wechsel;
Der Verlust des Arbeitsplatzes von Herr X war nicht unvorhersehbar, genauso wie die tatasache, dass nach einem neuen Arbeitsplatz gesucht wird.
Fällt der Fall trotzdem unter: i) Aufnahme eines Arbitsverhältnissen einschließlich Arbeitsplatzwechsel?
Na ja, da der Arbeitsvertrag befristet war, war durchaus vorhersehbar, dass das Beschäftigungsverhältnis dann auch endet. Die Neue Arbeit jedoch war Glück.
D.h.? Die Versicherung würde zahlen oder nicht?