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Neuer Job ab 1. August... wie vorgehen???

gefragt von weissauchnicht am 07.07.2009 um 14:43 Uhr

Also folgende Situation:

Bin zurzeit noch in meinem Ausbildungsbetrieb, der mich nach der Ausbildung unbefristet übernommen hat, jedoch mit vorgeschalteter Probezeit (6 Monate lt. AV).

Nun habe ich die Möglichkeit ab dem 1. August einen neuen Job anzutreten. Hier meine Frage:

Mit 6 Monaten Probezeit habe ich ja eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Den AV bei meiner alten Firma habe ich noch nicht unterschrieben, liegt mir aber in unterschriebener Form vor. Sollte ich den unterschreiben, damit die Probezeit auch gültig ist und ich die verkürzte Probezeit nutzen kann?

Mein alter Betrieb bezahlt unter aller Sau und menschlich geht da auch nicht viel. Hat mich in den drei Jahren Ausbildung einiges an Überwindung gekostet das durchzuziehen. Deswegen mein Wechsel.


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erweh
beantwortet von erweh am 7. Juli 2009 14:52
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Du arbeitest also zur Zeit ohne gültigen schriftlichen Vertrag in Deiner Lehrfirma. Richtig?

Wenn das so ist haben wir hier eine absolut kuriose Situation.

Ohne Vertrag, bist Du wenn Du nach der Lehre auch nur eine Stunde arbeitest in einem unbefristeten Arbeitsverhältniss und hättest eine ganz normale Kündigungsfrist und nix von wegen Probezeit.

Tja, nun überleg Dir was Du willst. Vielleicht ist ja Deine Lehrfirma nicht so schlau, daß sie das weiß. Dann unterschreib schleunigst, damit Du kündigen kannst. Ist echt irre was es alles gibt.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 7. Juli 2009 14:45
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Du mußt den gar nicht unterschreiben, dann endet das Beschäftigungsverhältnis mit dem Ende des Ausbildungsvertrages und Du kannst danach sofort bei einem anderen Betrieb anfangen
Allerdings solltest Du Deinen Arbeitgeber davon unterrichten, dass Du nicht unterschreibst und somit ab Ende der Ausbildung nicht mehr zur Verfügung stehst

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 7. Juli 2009 14:54

Da die Ausbildung aber wohl schon beendet ist, hat er/sie zZ einen unbefristeten AV ohne Probezeit.


anonym
beantwortet von bine64 am 7. Juli 2009 14:46
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Ich glaube, das wäre ganz schön unfair Deinem alten Arbeitgeber gegenüber! Rede mit Deinem Chef und nimm die Kündigung gleich mit. Dir steht bestimmt auch noch Urlaub zu, oder?


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 7. Juli 2009 14:46
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Wenn Du die Möglichkeit hast einen neuen Job zubekommen, dann nutze diese. Außerdem ist es in den meisten Betrieben so, das man auch als Geselle der ewige Lehrling bleibt. Ok, bei dem neuen Job ist auch eine Probezeit, aber die hättest Du so oder so.


anonym
beantwortet von weissauchnicht am 7. Juli 2009 15:40
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wie gesagt, den vertrag hab ich von meiner chefin unterschrieben daheim und brauche ihn nur noch abgeben...

Wie gesagt in dem Vertrag stehen 6 Monate Probezeit...

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 7. Juli 2009 15:55

Da Du ihn aber noch nicht unterschrieben hast, hast Du ihn also auch nicht anerkannt, ergo gilt er noch nicht.

Kommentar von weissauchnicht am 7. Juli 2009 21:43

Gut weiß bescheid ;)


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