Also folgende Situation:
Bin zurzeit noch in meinem Ausbildungsbetrieb, der mich nach der Ausbildung unbefristet übernommen hat, jedoch mit vorgeschalteter Probezeit (6 Monate lt. AV).
Nun habe ich die Möglichkeit ab dem 1. August einen neuen Job anzutreten. Hier meine Frage:
Mit 6 Monaten Probezeit habe ich ja eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Den AV bei meiner alten Firma habe ich noch nicht unterschrieben, liegt mir aber in unterschriebener Form vor. Sollte ich den unterschreiben, damit die Probezeit auch gültig ist und ich die verkürzte Probezeit nutzen kann?
Mein alter Betrieb bezahlt unter aller Sau und menschlich geht da auch nicht viel. Hat mich in den drei Jahren Ausbildung einiges an Überwindung gekostet das durchzuziehen. Deswegen mein Wechsel.

Du arbeitest also zur Zeit ohne gültigen schriftlichen Vertrag in Deiner Lehrfirma. Richtig?
Wenn das so ist haben wir hier eine absolut kuriose Situation.
Ohne Vertrag, bist Du wenn Du nach der Lehre auch nur eine Stunde arbeitest in einem unbefristeten Arbeitsverhältniss und hättest eine ganz normale Kündigungsfrist und nix von wegen Probezeit.
Tja, nun überleg Dir was Du willst. Vielleicht ist ja Deine Lehrfirma nicht so schlau, daß sie das weiß. Dann unterschreib schleunigst, damit Du kündigen kannst. Ist echt irre was es alles gibt.

Du mußt den gar nicht unterschreiben, dann endet das Beschäftigungsverhältnis mit dem Ende des Ausbildungsvertrages und Du kannst danach sofort bei einem anderen Betrieb anfangen
Allerdings solltest Du Deinen Arbeitgeber davon unterrichten, dass Du nicht unterschreibst und somit ab Ende der Ausbildung nicht mehr zur Verfügung stehst
erweh am 7. Juli 2009 14:54 Da die Ausbildung aber wohl schon beendet ist, hat er/sie zZ einen unbefristeten AV ohne Probezeit.
Ich glaube, das wäre ganz schön unfair Deinem alten Arbeitgeber gegenüber! Rede mit Deinem Chef und nimm die Kündigung gleich mit. Dir steht bestimmt auch noch Urlaub zu, oder?
Wenn Du die Möglichkeit hast einen neuen Job zubekommen, dann nutze diese. Außerdem ist es in den meisten Betrieben so, das man auch als Geselle der ewige Lehrling bleibt. Ok, bei dem neuen Job ist auch eine Probezeit, aber die hättest Du so oder so.
wie gesagt, den vertrag hab ich von meiner chefin unterschrieben daheim und brauche ihn nur noch abgeben...
Wie gesagt in dem Vertrag stehen 6 Monate Probezeit...
erweh am 7. Juli 2009 15:55 Da Du ihn aber noch nicht unterschrieben hast, hast Du ihn also auch nicht anerkannt, ergo gilt er noch nicht.
Gut weiß bescheid ;)