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neuer Arbeitsvertrag nach Zeitvertrag (4Wochen abgelaufen) mit neuer Probezeit! geht das?

gefragt von phess68 am 07.08.2009 um 13:18 Uhr

Hallo zusammen, Der Zeitvertrag meines Lebensgefährten ist am 01.07.09 abgelaufen, es wurde keine Kündigung ausgesprochen, ganz im gegenteil trotz angemeldeter Kurzarbeit arbeitet er länger. Jetzt nach 5 Wochen kommt der Arbeitgeber und legt einen neuen Arbeitsvertrag vor wobei er auf 6Tage Urlaub verzichten soll und wieder mit neuer Probezeit.

Ist das rechtens???? LG Petra


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anonym
beantwortet von Katzeschatze am 7. August 2009 13:37
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Wenn nach Ablauf eines Zeitvertrages sofort ein Festvertrag angeboten wird, kann nochmals eine Probezeit eingebaut werden, da der Zeitvertrag noch kein richtiger Arbeitsvertrag war. Wenn allerding der Zeitvertrag abgelaufen ist und es wurde trotz allem ganz normal weiter gearbeitet, ist bereits eine Festanstellung vorhanden mit den Bedingungen des Zeitvertrages. Der Arbeitgeber könnte hier ein Problem bekommen, auf der anderen Seit her muss man froh sein, wenn eine Arbeitsstelle vorhanden ist. Ich würde mir genau überlegen, ob ich da gegen vor gehen würde, da eine Arbeitsstelle in der heutigen Zeit nicht einfach ist zu finden. Gruß Michael

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2009 14:05

''da der Zeitvertrag noch kein richtiger Arbeitsvertrag war''

  • Stimmt doch gar nicht.
Kommentar von phess68 am 27. August 2009 21:55

vielen dank nochmal für die Antwort.. waren noch mal beim anwalt und dieser hat genau so geantwortet..und er arbeitet immer noch in dieser Firma , die konnten nichts machen...ätsch LG Petra


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FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 7. August 2009 13:20
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Der schafft ohne arbeitsvertrag?
Da würden bei mir aber schon alle Alarmglocken leuten. Ist es überhaupt zulässig wärend der Kurzarbeit neue leute einzustellen?
Ich würde mal mit dem Arbeitsamt reden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. August 2009 13:24
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Wie lange war er denn da bis jetzt tätig?

Kommentar von phess68 am 8. August 2009 10:32

er ist seit dem 01.07.08 dort beschäftigt! arbeitet schon 5Wochen über den zeitvertrag! im neuen Vertrag soll er auch auf 5tage urlaub verzichten! LG Petra


anonym
beantwortet von Ronny001 am 7. August 2009 13:53
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Michael hat recht. Mehrere Zeitverträge oder auch Kettenverträge genannt, sind unzulässig.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2009 14:08

''Mehrere Zeitverträge oder auch Kettenverträge genannt, sind unzulässig. ''

Da bist du aber ziemlich schlecht informiert.

''Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.'' (§ 14 TzBfG)

... und mit Sachgrund kann man noch viel länger und öfters befristen.


anonym
beantwortet von sanbrasil am 8. August 2009 14:50
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Ein abgelaufener befristeter Vertrag ist nach Fortführung der Beschäftigung unbefristet. Eine Probezeit ist in der Regel schon geleistet. Wegen dem Verzicht auf Urlaubstage, soll der Arbeitnehmer sich bei dem Betriebsrat melden um zu checken, ob es sich um einen allgemeinen Verzicht aufgrund der Krise handelt.


naibaf8989
beantwortet von naibaf8989 am 10. August 2009 14:32
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Was für ein Durcheinander! Wenn der befristete Vertrag am 1.7. ausgelaufen ist, warum arbeitet er dann noch länger? Dadurch, dass er weitergearbeitet hat, ist automatisch ein neues Arbeitsverhältnis entstanden. Und zwar mit allen in diversen Gesetzen geregelten Konsequenzen. Da er mehr als 6 Monate gearbeitet hat, befindet er sich zur Zeit in einer unbefristeten Festeinstellung. Änderungen(Urlaubsdauer) bedürfen einer Änderungskündigung, der der Betriebsrat zustimmen muss. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist äußerst schwierig bei den Arbeitsgerichten durchzusetzen!
Sie muß auch sehr detailliert begründet sein( zum Beispiel die Beantwortung der Frage "Warum gerade dieser AN und nicht ein Anderer". Diese durch Unachtsamkeit der Arbeitgeber entstandenen festen Arbeitsverhältnisse (Versäumen der Beendigung der Befristung) führen immer schon zu sehr viel Ärger und enden häufig mit einem Kompromiss zu Gunsten des Arbeitnehmers, da er in aller Regel eine Abfindung(als Ausgleich zum Verlust des Arbeitsplatzes und des Kündigungsschutzes) beinhaltet. Nix gefallen lassen, wenn man im Recht ist!

gruß k.p. fabian


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