Neue Wohnung zu teuer, Rest selbst zahlen?

4 Antworten

Da würde dann einiges auf euch zukommen. Es ist ja nciht nru ein teil der Miete den ihr tragen müsst (soweit ich weiß rechnet das amt die Brutto Miete), sondern auch anteilig (vielleicht sogar ganz) die Kaution und den Umzug müsst ihr auch selber zahlen. Dann noch die Abrechnungen, da dürft ihr ggf. auch einiges noch drauf zahlen. Da kommt einiges auf euch zu wenn ihr nicht extrem gut wirtschaftet und einiges zur Seite legen könnt

Ich meine,alles was über 10 % der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung liegt,wird das Amt ablehnen !!! Weil denen das zu kompliziert ist zu berechnen,wenn es um Betriebs oder Heizkostennachzahlungen geht.Denn wenn du 90 € oder noch mehr aus eigener Tasche zahlst,können sie dir ja bei einer eventuellen Gutschrift nicht die ganze vom Bedarf abziehen.Du kannst auch ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen,allerdings bekommst du dann nur die Miete der bisherigen Wohnung gezahlt,musst deinen Umzug selber finanzieren und auch die Kaution wird dir nicht als Darlehn genehmigt.Dazu kommt auch noch,das eine eventuelle Nachzahlung von Heiz und Betriebskosten nicht übernommen werden.

was passiert wenn meine Wohnung nachweißlich nass und schimmel beweißt muß ich das selber zahlen wenn die neue whg teurer ist=?

Bis mein Mann einen neuen Job findet bezahlt das Amt unsere Wohnung. Nun, meine Frage: wir haben eine Wohnung gefunden die uns sehr gut gefällt, jedoch ist die Miete 90 Euro drüber und das Amt genehmigt sie nicht. Kann ich den Rest selbst zahlen, wenn ja muss ich Kaution + Umzug selbst zahlen? und wie sieht es mit der Kaltmiete aus, wenn die Kaltmiete zu hoch muss man den Rest auch selbst zahlen?

Niemand kann es Ihnen verbieten umzuziehen, aber wenn die Kosten der Wohnung über dem Satz liegen, dann muss das Amt weder die Umzugskosten zahlen noch die Kaution stellen.

Zudem wird sich ein Fallmanager fragen, wie Sie sich die 90 € leisten können.

Zu bedenken sind bei dieser Wohnung auch, das eine Nebenkostenabrechnung höher ausfällt als bei einer angemessenen Wohnung. Eventuelle Forderungen wird das Amt daher nicht zahlen.