Firebee am 05.07.2009 um 14:33 Uhr
Hallo, wir haben nach Mietvertragsabschluss vom Vormieter erfahren, dass in der Whg. Schimmelbefall gewesen sein soll, und zudem haben wir heute Staubläuse entdeckt. (Wohnen noch nicht drinne, erst ab Sept.) Nach Recherche im Netz fanden wir raus, dass die sich hauptsächl. von dünnem Schimmelfilm auf Tapeten ernähren. Schimmel ist in der Wohnung (noch?) nicht zu sehen.
Tapeten, PVC etc. scheinen uralt, d.h. es ist davon auszugehen dass trotz Schimmelbefall nicht gründlich renoviert wurde, nur überstrichen. Der Vermieter hat uns vom Schimmel vorher nichts gesagt. Die Läuse haben wir ja leider selber erst heute entdeckt. Die Läuse sind zwar eklig, aber unschädlich. Und zeigen nur an, dass es dort zu feucht ist, und treten eigtl. auch nur dann vermehrt auf, wenn Schimmel, auch für den Mensch unsichtbar, bereits vorhanden ist. Wir hätten ja gerne diese Wohnung, befürchten aber irgendwie ein bisschen dass der Vermieter nichts tun wird, höchstens ne Dose Insektenspray sponsern.
Können wir fristlos kündigen und unsere Kaution zurückverlangen (ohne Kündigungsfrist etc.)? Muss der Vermieter unternehmen, auch gegen den (unsichtbaren) Schimmel)? Weiss jmd. Abhilfe? Fragen über Fragen.. ;-)
Firebee

Ich würde mich beim Mieterbund schlau machen, oder einen Gutachter holen, aber den müßt ihr selber zahlen.
fristlos kündigen: nein. kaution zurück verlangen: nein. etwas unternehmen gegen unsichtbaren (!) schimmel: nein.
wenn du in der wohnung wohnst und es sollte tatsächlich schimmelbefall auftreten, kannst du die miete angemesssen mindern, sofern der schimmelbefall nicht in deiner eigenen verantwortung liegt.
sollte der (später vielleicht mal...eventuell...unter umständen auftretende) schimmelbefall gesundheitsgefährdende ausmaße annehmen, ist eine ausserordentliche kündigung möglich, sofern beispielsweise ein ärztliches attest über gesundheitseinschränkungen vorliegt.
im übrigen sieht man den zustand einer wohnung ja bereits bei der erstbesichtigung; und ob und von wem die wände renoviert werden müssen, ist üblicherweise eine sache der absprache mit dem vermieter.

Von Staubläusen haben wir zwar noch nie gehört, allerdings haben wir eine sichere Möglichkeit um festzustellen, ob unsichtbarer Schimmel vorhanden ist. www.schimmelspuerhund-naila.de
Wegen Staubläusen kann man selbstverständlich nicht fristlos kündigen! Wenn Ihr die Wohnung nicht mehr wollt, müsst Ihr schon fristgerecht kündigen. Die Einschaltung eines Gutachters bringt natürlich nichts, außer das der teuer ist. Und was soll der machen? Die Staubläuse suchen? Ist kein Schimmel zu sehen, so wird auch kein Gutachter Schimmel feststellen. Käme die Sache irgendwann vor Gericht, würdet ihr dumm da stehen. Die Kaution zurück verlangen geht auch nicht. Nur wenn ihr ordnungsgemäß kündigt und noch 3 Monate pflichtgemäß die Miete zahlt.