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Neue Wohnung: Dusche ist in der Küche, es gibt kein extra Bad - kann Mietminderung gefordert werden?

gefragt von gamiragamira am 08.12.2007 um 0:15 Uhr

Haben uns heute eine Wohnung angesehen, die uns ganz gut gefällt und auch preislich ok ist. Allerdings gibt es kein Badezimmer und eine Duschkabine ist in an einer Seite der Küche eingebaut worden. Man muss 15 Min. vor dem Duschen den Boiler(?) anschmeissen damit es dann nach 15 Minuten für begr. Zeit warm ist. Es gibt auch kein extra Waschbecken für die Hygiene, jedoch fungiert das einzige Waschbecken gleichzeitig als Waschbecken für die Körperhygiene als auch zum Spülen von Geschirr. Kann man da die Forderung nach Mietminderung geltend machen? Hintergrund ist, dass auch noch eine Gasetagenheizung eingebaut werden soll auf unseren Wunsch, da bislang nur 1 Kohleofen da ist in 1 Raum von 4.


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 8. Dezember 2007 06:33
8x
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Was willst du "mindern"? Du hast ja noch nicht einmal ein vertragliches Verhältnis und dadurh keine Miete. Die Mängel, die du monierst, bieten allenfalls eine Basis zur Vereinbarung einer Miete. Das ist so, als ob du einen Gebrauchtwagen kaufen willst und für die Kaufpreis-Festsetzung alle Schäden des Fahrzeugs aufführst. Der Verkäufer kann dir dann entgegen kommen oder es lassen, genauso wie du.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. Dezember 2007 00:18
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Das wäre ja schon einmal ein guter Start zum guten Einvernehmen mit dem Vermieter! Kein Mensch zwingt Euch, diese Wohnung zu mieten. Mietminderung gibt es in einem bestehenden Mietverhältnis für Mietmängel.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. Dezember 2007 00:17
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nein, kannst du nicht, da du die wohnung ja schon so übernommen hast.

heißt, du wußtest vor bezug der wohnung von diesen umständen, sie haben sich nicht erst jetzt eingestellt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 8. Dezember 2007 00:20

Ist noch nicht einmal gemietet, nur angesehen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 8. Dezember 2007 00:21

ok, dann kommt ein solches ansinnen eh nicht in frage.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 8. Dezember 2007 00:22

Ansinnen ist der richtige Ausdruck.


anonym
beantwortet von schnitzelsemmel am 8. Dezember 2007 00:23
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Du kannst versuchen, vor Abschluß des Mietvertrages mit Hinweis auf diese Punkte über die Höhe der Miete zu verhandeln. Mit etwas Glück kannst Du die vertragliche Miete verringern.
Das ist aber nicht das, was als "Mietminderung" bezeichnet wird.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 8. Dezember 2007 00:27
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Eine originelle Idee, aber der Mieter darf wegen Mängeln, die er schon bei Übernahme gekannt hat, weder Besetigung verlangen noch die Miete mindern. Akzeptieren oder sein lassen!


jesreel
beantwortet von jesreel am 8. Dezember 2007 00:55
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Es gibt auf dem wohnungsmarkt verschiedene Qualitäten, und ihr habt wohl eine angesehen, die noch nicht Luxusmodernisiert ist. Wer billig wohnt wird dies immer aufgrund von Einschränkungen tun. Das ist deine Entscheidung, ob du den Mietpreis hierfür akzeptieren willst oder es bleiben lässt! Keiner zwingt dich, in ein Provisorium zu ziehen, aber keiner zwingt den Vermieter, euch Miete nachzulassen. Also: weitersuchen!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Dezember 2007 06:44
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wenn ich DU wäre, dann würde ich nach der Besichtigung mit höflichem Händedruck mich verabschieden und DANKE für das Gespräch sagen...und das wär es dann..be sowas denke ich nicht über Mietminderung nach sondern darüber, wo ich mir die nächste Wohnung anschauen kann


Lixa1
beantwortet von Lixa1 am 8. Dezember 2007 00:42
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Deswegen ist der Preis dann wohl moderat. Bei Euch in der Stadt gibt es wohl viele Wohnungssuchende und wenig freie Wohnungen? Es zwingt Euch ja keiner, dort einzuziehen. Es ist Eure Entscheidung. Entweder Ihr akzeptiert die Eigenschaften der Wohnung (die Wohnung so wie sie ist) oder Ihr akzeptiert sie nicht. Nemmt Ihr die Wohnung, geht Ihr einen Vertrag ein, bei dem Ihr bei allen Punkten (einschließlich der Miete und den Eigenschaften der Wohnung) Eurer Einverständnis ausdrückt.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 8. Dezember 2007 08:24
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Soll ich Dir mal etwas schreiben ?

Du willst die Wohnung mit der Absicht alsbald die Miete zu kürzen anmieten ! Dazu missbrauchst Du auch noch das Forum !

Dem Vermieter kann nur geraten werden die Finger von Dir zu lassen !


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 8. Dezember 2007 15:18
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Zwar ist die Forderung von Mietminderungen heute mit allen möglichen seltsamen Begründungen leider Mode geworden, aber die Variante, diese schon beim Unterschreiben des Vertrags zu fordern ist mir wirklich neu.

Wie dreist kann man eigentlich noch sein?


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 8. Dezember 2007 16:56
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Ich persönlich würde so eine Wohnung erst gar nicht mieten. Selbst dann nicht, wenn mir alles andere gefällt. Sorry, aber ich verstehe da Deine Logik irgendwie nicht!


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