Hallo Leute,
ich will demnächst für mich und meine Tochter eine Unfallversicherung abschließen. Ich hab schon eine, die ist aber gekündigt und läuft im Februar 2010 aus. Wenn ich jetzt im Internet zwei neue Versicherungen abschließe: Dann muss ich wohl für mich den Versicherungsbeginn auf 2010 setzen, oder kann ich den neuen Vertrag für uns beide ab sofort laufen lassen??? Ich habe mal gehört, dass die Versicherungen da ein bisschen empfindlich sind, wenn man zwei Verträge gleichzeitig laufen hat. Meine Tochter ist ja sozusagen über mich mitversichert, können wir dann beide zwei verschiedene Versicherungsbeginne haben? Oder mach ich mit der Versicherung zwei Verträge? Dann kann ich ja sowieso zwei unterschiedliche daten eintragen? Bischen verworren, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Du kannst eine Neue abschließen und die alte ruhen lassen.Dann ist sie nicht gekündigt,du brauchst aber nichts mehr einzahlen.
Du kannst den zweiten Vertrag sofort abschließen, aber Du musste es der neuen Versicherung sagen, dass du noch einen laufenden Vertrag hast. Ansonsten kannst Du die neue Versicherung zum Februar 2010 abschließen und ruhen lassen, kann man die laufende Versicherung nicht, die ist halt gekündigt zu dem Datum.
Ich hoffe du hast dich fachlich beraten lassen über eine unfall! denn das schlimmste ist wenn man online was abschliesst ohne die leistungen zu kennen!
tip: in einer versicherung zwei unterschiedliche beginnne funktionieren nicht wenn es die selbe sparte ist unter der gleichen versicherungsnummer! zwei verträge mit 2 beginnen wären ok!
wichtig bei den antragsfragen angeben, dass bereits einen vertrag hast!
TIP ZUR UNFALL VOM FACHMANN SO SOLLTE EINE UNFALL AUSSCHAUEN:
INVALIDITÄTSSUMME SOLLTE AUSREICHEND HOCH SEIN! INVALIDITÄTSRENTE BEI ERWACHSENEN! BEI KINDERN EINE KINDERRENTE ÄHNLICH DER BU, DIE AUCH BEI KRANKHEITEN ZAHLT! (UNSER TARIF WAR ÖFTERS TESTSIEGER!)
ES SOLLTEN VOR ALLEM NOCH FOLGENDES VERSICHERT SEIN; BZW EINIGE PUNKTE HIERVON:
• Versicherung bestimmter Infektionskrankheiten [z.B. epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten
• Besondere Gliedertaxe
• Mitversicherung von Unfällen aufgrund von Bewusstseinstörungen durch Medikamente; Herzinfarkt, Schlaganfall oder Epilepsie
• Vergiftungen, infolge versehentlicher Einnahme von schädlichen Stoffen, die irrtümlich für Nahrungsmittel gehalten worden sind
von einer todesfallsumme und einem kranken- bzw. genessunggeld rate ich meistens ab! besser wäre ein krankentage- und eine krankenhaustagegeld.
lg dani
Hallo PlayaNr1, weil Du Dich so gut auskennst. Nochmal eine Nachfrage zur Unfallversicherung. Wenn ich eine Versicherung online abschließen will, gibt es ja oft Rabatte für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Gilt dieser Rabatt auch für alle Familienmitglieder, wenn man gleichzeitig mehrere Leute versichert? Auch wenn die keine Anbehörigen des öffentlichen Dienstes sind? Das würde es nämlich erklären, dass ich nach der einmaligen Angabe "Öffentlicher Dienst" in einem online-Antrag für weitere Familienmitglieder dieses Häkchen nicht mehr rausnehmen kann. Weißt Du das? Viele Grüße Moni.

Du kannst den 2. Vertrag oder die weiteren Verträge sofort abschließen. entweder schaust Du dann in die bisherigen Bedingungen, ob es Meldefristen für den Abschluss der neuen Versicherung gibt oder Du informierst schriftlich die bisherige Versicherung, dass Du eine neue sosoft abgeschlossen hast. Wenn Du erst zum Ablauf den neuen Versicherungsbeginnmachst, brauchst Du natürlich gar nichts zu tun. Ruhenlassen und so ein Zeug ist natürlich Quatsch. Todesfallrisiko musst Du selbst beurteilen. In der Unfallverasicherung ist es günstig gelöst und die Gesundeheitsfragen sind einfach. Wenn Du eine ausreichende Absicherung der Tochter/Familie hast, kannst Du Dir natürlich die paar Euro sparen. Zu bedenken wäre nur noch die Vorschusskostenregelung aufgrund Todesfalleinschluss. Sofern der Hauptvertrag dies nicht mit Extra-Leistung vorsieht, wäre die Empfehlung von PlayaNr1 falsch oder mangelhaft. Wenn der neue Vertrag viele besondere Leistungen hat (Bsp. die benannten Zeckenbisse), welche Du bisher nicht hast, dann kann man auch mit Mindestversicherungssummen abschließen, um sich die Sonderleistungen, die manchmal auch mit festen Pauschalen unabhänig der Versicherungssumme eingeschlossen sind, schon heute zu sichern.
ruhen geht gar nicht, weil um die ruhezeit verlängert sich die kündigungsfrist OMG::::::::