kathis1989 am 06.09.2009 um 15:23 Uhr
Ich habe letztens bei einem Schlussverkauft wo alles 50% billiger war einiges eingekauft und möchte nun die Sachen bei ebay verkaufen. sind insgesamt ca. 15 teile.
Nun würde ich gerne wissen wie ich das mit der Garantie schreiben kann.
Den kassenzelttel kann ich ja nicht mitschicken, da ich ja mehrere Sachen verkaufen möchte die alle auf einem Zettel stehen.
Ich möchte aber gerne wenn möglich mit Garantie verkaufen, da das dann bessere begote erziehlt.
Wie kann ich das dann am besten formolieren.
ich hoffe ich hab eingermaßen verständlich geschrieben.

Du solltest als Privatverkäufer keine Garantie ausstellen. Denn falls wirklich Probleme auftreten bist Du dafür verantwortlich und musst dann von irgendwo das Teil beschaffen. Entweder dann noch teurer, oder es ist gar nicht mehr zu beschaffen.
Ergo: lieber nicht! Schreibe nur "NEU mit Etikett" aber gib KEINE Garantie.

Dann kannst du auch nur den "Kunden" eine Garantie gewähren, sprich, so lange wie du selbst Garantie hast. Falls dann jemand was zurückschickt, dann musst du es eben mit deinem Kassenzettel umtauschen.
Also ich kenne mich jetzt nicht so mit Klamotten (um was gehts überhaupt für "Teile"?!) aus, aber verlischt da nicht die Garantie, wenn es "getragen" wurde? Naja, auch egal.
Ausserdem würde ich mich ma bei eBay informieren, denn wenn du da "Neuware" mit Garantie und co verkaufen willst, dann klingt das nach gewerblichem Verkäufer und das kostet extra!
Das einfachste wäre wohl die Ware als "gebraucht" "ein mal getragen" zu deklarieren, denn dann läuft es als Privatverkauf.
MfG
kathis1989 am 6. September 2009 15:29 Heimwerkergeräte
RedJohn am 6. September 2009 15:40 Da haste dir dann aber auch was extrem kompliziertes rausgesucht.
Gibts glaub nur 2 Möglichkeiten.
1. ohne Garantie verkaufen, aber als neu bezeichnen
2. so wie erwähnt, Garantie so absprechen, dass dein "Kunde" dir das Teil in der Garantiezeit komplett zurückschickt und du dann eben nochmal in den Laden musst.
Also mir persönlich wär das viel zu anstrengend, würde es halt ohne Garantie verkaufen.
MfG
kathis1989 am 6. September 2009 15:51 ok dann werd ich das ohne garantie machen
RedJohn am 6. September 2009 16:02 Musst du selbst entscheiden, ich persönlich würd mir da mehr Sorgen machen, wenn ich das kaputte Teil dann zurückbekomme und der Laden mir dann sagt, nein, gibt keinen Umtausch. Das Geld habe ich schon lange ausgegeben und mein "Kunde" bei eBay will dann sein Geld zurück. Alles Faktoren die ich miteinberechnen würde und von daher es mir dann so angenehm wie möglich machen würde als Verkäufer.
MfG
du schribst einfach verkaufe mit garantie bei defekt bitte zu mir schicken oder so
oder bei garantie fall schicken sie bitte an
muster strasse 2 in 80520 grevenbroich
oder du schreibst einfach mit garantiekarte un druckst ne garantiekarte aus wo adresse von dir oder tel drauf steht legst die mir rein

Von Garantieversprechen würde ich als Privatverkäufer die Finger lassen. Kannst Du denn nach 1 Jahr einen Rasierer umtauschen wenn er defekt ist? Du bist kein Händler mit einem Lager. Der Käufer kann Dir die Hölle heiß machen wenn Du im Ernstfall keine Garantie geben kannst. Die Formumlierung Neu & OVP reicht. Ansonsten immer Keine Garantie, keine Rücknahme, keine Gewährleistung.
er will aber doch ne garantie mirt anbielten um die verkaufs chansen zu steigern da na auf alle produckte noch garnatie ist un er sie einfach umtauscht un das den kunden dann wieder zurücksendet
habe die sachen auch erst vor 1 Woche gekauft
ich würde mir eher gedanken machen das ich keine abmahnung bekomme wenn ich mehere artikel neuware verkaufe.