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Neue Fenster im Haus...

gefragt von MissSunshine20MissSunshine20 am 28.07.2009 um 12:25 Uhr

Mein Freund und ich haben uns gestern ein Haus angeschaut das uns suuuper Gefallen würde, is auch alles ok, bis auf die Fenster! Wie läuft das denn ab? Wir mieten uns das Haus nur, wer muss dann die Fenster bezahlen? Weil die müssen gemacht werden, eines ist kaputt un die sind einfach nich mehr richtig Dicht...


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anonym
beantwortet von dudud am 28. Juli 2009 12:26
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Vermieter

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. Juli 2009 13:12

Darüber muß bei Mietbeginn mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden - sonst ist der Ärger vorprogrammiert!

Kommentar von dudud am 29. Juli 2009 11:08

deswegen ist trotzdem der vermieter verantwortlich, in jedem fall


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 28. Juli 2009 12:26
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Na der Vermieter natürlich. Kann aber sein das er dann die Miete erhöht. Wobei es mich wundert das der ne Wohnung/Haus mit kaputten Scheiben vermieten will... da frag ich mich wie lang steht das objekt schon leer.. sind die scheiben lange kaputt hats schimmel usw.

Kommentar von Simple_avatar3smallMissSunshine20 am 28. Juli 2009 12:27

Das Gebäude steht auch schon länger leer, aber haben geschaut, is wirklich alles ok, bis auf die Fenster... In einem ist halt ein Riss drin, also es ist nicht wirklich ganz kaputt!

Kommentar von 8849b90b4076b4624ac85ce57e8728f5smallFaulesTier am 28. Juli 2009 12:29

Schaut es euch lieber nochmal ein zweites mal an.. wenn was so lange leer steht ist da irgendwo nen ganz böser fehler im haus.

Kommentar von Simple_avatar3smallMissSunshine20 am 28. Juli 2009 12:31

Ja wir schauen uns das Haus aufjedenfall nocheinmal an! Vorallem weil die Miete auch recht günstig ist. Deshalb haben unsere Eltern auch gesagt wir sollen uns das lieber nocheinmal genau anschauen!


kkristin
beantwortet von kkristin am 28. Juli 2009 12:26
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Ich würde mit dem Vermieter sprechen, entweder soll er dafür zahlen, und wenn nicht sollte er die Miete niedriger machen


elisesophie
beantwortet von elisesophie am 28. Juli 2009 12:26
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der vermieter...


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 28. Juli 2009 12:26
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Der Vermiter muss die Rapraturen bzw die neuen Fenster bezahlen, aber nur wenns wirklich ein Mangel ist. Da ihr noch keinen MIetvertrag habt, kann er immer noch sagen: Nimms oder lass es...



Brockenhexe100
beantwortet von Brockenhexe100 am 28. Juli 2009 12:27
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Wenn die Fenster kaputt bzw. undicht sind, ist der Vermieter dafür zuständig.


anonym
beantwortet von anjanni am 28. Juli 2009 12:27
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Das sollte Sache des Vermieters sein.

Achte darauf, daß das direkt im Mietvertrag geregelt wird (möglichst mit Zieldatum) - weil Du beim Mängeln, die Du vorher schon kannstest, hinterher keine Ansprüche auf Abhilfe und Mietminderung geltend machen kannst.


merci27
beantwortet von merci27 am 28. Juli 2009 12:27
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das liegt am Eigentümer oder Vermieter. Wenn er aber nicht will habt ihr keine Chance solange sie noch einigermaßen in Takt sind.


anonym
beantwortet von Corinna1982 am 28. Juli 2009 12:27
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Das ist Sache des Vermieters! Er kann ja kein Haus mit kaputten Fenstern vermieten! Er kann aber dafür dann mehr Miete verlangen!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. Juli 2009 12:28
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Sie mieten das Haus, wie es im Übergabeprotokoll vereinbart ist. Dort können S sie fesethalten welche Arbeiten noch durch den Vermieeter auf desen Kosten bis zu einem vereinbarten Termin zu erledigen sind.


anonym
beantwortet von Gingryu am 28. Juli 2009 12:30
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Das zählen zur Fassade und die muss der Miter Bezahlen (Die WEG bei einem Mehrfamilienhaus)

Ihr solltet allerdings den Zustand der Fenster in den mit der Zusage einer Erneuerung durch den Vermieter schriftlich im Vertrag bzw. Übergabeprotokoll vermerken, ansonsten gelten zumindest die Undichten Fenster als bekannter Mangel, der durch den Mieter in Kauf genommen wurde.


critter
beantwortet von critter am 28. Juli 2009 12:36
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Die Fenster sind Sache des Vermieters. Entweder Ihr mietet die Wohnung erst, wenn die Fenster erneuert bzw. repariert wurden, oder Ihr mietet das Objekt so, wie es ist, haltet aber die Schäden in Schrift und Foto fest mit gegenseitiger Unterschrift.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. Juli 2009 13:14

... und einer verbindlichen Regelung darüber, wer die Mängel auf eigene Kosten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abzustellen hat.


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