Mein Freund und ich haben uns gestern ein Haus angeschaut das uns suuuper Gefallen würde, is auch alles ok, bis auf die Fenster! Wie läuft das denn ab? Wir mieten uns das Haus nur, wer muss dann die Fenster bezahlen? Weil die müssen gemacht werden, eines ist kaputt un die sind einfach nich mehr richtig Dicht...

Na der Vermieter natürlich. Kann aber sein das er dann die Miete erhöht. Wobei es mich wundert das der ne Wohnung/Haus mit kaputten Scheiben vermieten will... da frag ich mich wie lang steht das objekt schon leer.. sind die scheiben lange kaputt hats schimmel usw.
Das Gebäude steht auch schon länger leer, aber haben geschaut, is wirklich alles ok, bis auf die Fenster... In einem ist halt ein Riss drin, also es ist nicht wirklich ganz kaputt!
FaulesTier am 28. Juli 2009 12:29 Schaut es euch lieber nochmal ein zweites mal an.. wenn was so lange leer steht ist da irgendwo nen ganz böser fehler im haus.
Ja wir schauen uns das Haus aufjedenfall nocheinmal an! Vorallem weil die Miete auch recht günstig ist. Deshalb haben unsere Eltern auch gesagt wir sollen uns das lieber nocheinmal genau anschauen!

Ich würde mit dem Vermieter sprechen, entweder soll er dafür zahlen, und wenn nicht sollte er die Miete niedriger machen

Der Vermiter muss die Rapraturen bzw die neuen Fenster bezahlen, aber nur wenns wirklich ein Mangel ist. Da ihr noch keinen MIetvertrag habt, kann er immer noch sagen: Nimms oder lass es...

Wenn die Fenster kaputt bzw. undicht sind, ist der Vermieter dafür zuständig.
Das sollte Sache des Vermieters sein.
Achte darauf, daß das direkt im Mietvertrag geregelt wird (möglichst mit Zieldatum) - weil Du beim Mängeln, die Du vorher schon kannstest, hinterher keine Ansprüche auf Abhilfe und Mietminderung geltend machen kannst.

das liegt am Eigentümer oder Vermieter. Wenn er aber nicht will habt ihr keine Chance solange sie noch einigermaßen in Takt sind.
Das ist Sache des Vermieters! Er kann ja kein Haus mit kaputten Fenstern vermieten! Er kann aber dafür dann mehr Miete verlangen!

Sie mieten das Haus, wie es im Übergabeprotokoll vereinbart ist. Dort können S sie fesethalten welche Arbeiten noch durch den Vermieeter auf desen Kosten bis zu einem vereinbarten Termin zu erledigen sind.
Das zählen zur Fassade und die muss der Miter Bezahlen (Die WEG bei einem Mehrfamilienhaus)
Ihr solltet allerdings den Zustand der Fenster in den mit der Zusage einer Erneuerung durch den Vermieter schriftlich im Vertrag bzw. Übergabeprotokoll vermerken, ansonsten gelten zumindest die Undichten Fenster als bekannter Mangel, der durch den Mieter in Kauf genommen wurde.

Die Fenster sind Sache des Vermieters. Entweder Ihr mietet die Wohnung erst, wenn die Fenster erneuert bzw. repariert wurden, oder Ihr mietet das Objekt so, wie es ist, haltet aber die Schäden in Schrift und Foto fest mit gegenseitiger Unterschrift.
firstguardian am 28. Juli 2009 13:14 ... und einer verbindlichen Regelung darüber, wer die Mängel auf eigene Kosten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abzustellen hat.
Darüber muß bei Mietbeginn mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden - sonst ist der Ärger vorprogrammiert!
deswegen ist trotzdem der vermieter verantwortlich, in jedem fall