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neue fenster, heizung modernisiert, kann vermieter die miete erhöhen, oder nicht?

gefragt von wolfmarc am 21.08.2009 um 19:34 Uhr

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Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 23. August 2009 17:31
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Hallo wolfmarc, der Vermieter kann die Kosten der Modernisierungen mit 11% der Kosten auf die Mieter umlegen. Fenstereinbau, (der Reparaturanteil bei Fenstern muss abgezogen werden) Einzelöfen durch Heizung ersetzen, energieeinsparende Modernisierungen. Die erhöhte Miete ist mit dem Beginn des 3.Monat nach das Mieterhöhungsverlangen zu bezahlen. (Schr.v.29.8.-Erhöhg.ab 1.11.) Die Modernisierung muss der Vermieter 3 Monate vorher MIT DER ZU ERWARTENDEN ERHÖHUNG der Miete angeben. Außerdem hast Du ein Sonderkündigungsrecht, (der Vermieter muss darauf hinweisen.) Nachdem die Modernisierung ausgeführt wurde ist die Erhöhung mit Beginn des dritten Monats ab Zugang zu bezahlen. „“““Ankündigung und Zusendung der Belege notwendig. „““ Hat der Vermieter dem Mieter die Erhöhung der Miete (wie in deinem Fall) nicht mitgeteilt, VERLÄNGERT sich die Frist der Mieterhöhung UM NOCHMALS 6 MONATE. Steht so im Gesetz.. Ohne Re.kopien ist die Mieterhöhung total ungültig. Also achte darauf, dass du alle Belege mit der Mieterhöhung zusammen erhälst. Möglich wäre evtl. noch ein Abzug des Rep.anteils der Heizung. Aber wie albatros schon erwähnt, erst einmal abwarten, was für eine Erhöhung kommt.


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Aleandra
beantwortet von Aleandra am 21. August 2009 19:38
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§ 559 Mieterhöhung bei Modernisierung

(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

(2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Kommentar von Obelhicks am 22. August 2009 08:52

völlig korrekt, DH


anonym
beantwortet von Reanne am 21. August 2009 19:34
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ja kann er.


Keckermann
beantwortet von Keckermann am 21. August 2009 19:35
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Ja, das darf er ! Es war eine Modernisierung.


anonym
beantwortet von Tomjek am 21. August 2009 19:36
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er wird sie wohl erhöhen. Und das darf er wohl auch. Ich mein irgendwie muss die investition ja auch gegenfinanziert werden


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 21. August 2009 19:40
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Wenn nichts anderes im Mietvertrag steht glaube ich schon. Aber aufgepasst: Könnte sein, dass er das vorher mit euch als Mieter abklären muss. ich kenne mich nicht 100% aus, aber es könnte folgende Unterschiede geben:

  • a) Die Sanierung/Renovierung muss der Vermieter durchführen um den guten Zustand der Wohnung zu wahren, damit die Wohnung oder das Haus auch in Zukunft geschüzt bleibt: Ich denke dann müsst ihr bezahlen

  • b) Der Schutz der Wohnung oder des Hauses wäre auch so gewährleistet. Außer euch als Mieter hat in diesem Moment niemand was von der Renovierung/Sanierung und das Haus würde, wenn man sie nicht vornimmt, keinen Schaden nehmen: Dann könnte ich mir vorstellen, braucht er vorher euer Einverständnis

Es ist nämlich so dass der Vermieter berechtigt ist für den guten Zustand und den Schutz des Hauses zu sorgen. Aber in wie fern er das vorher mit euch abstimmen muss oder nicht, würde ich mal bei einem Rechtsanwalt beim Mieterschutzbund nachfragen. Der Mieterschutzbund hat einen Jahresbeitrag von €30 und ihr wärt damit Rechtsschutzversichert. Lohnt sich also allemal.

Kommt sicherlich auch auf euren Mietvertrag an


vincero
beantwortet von vincero am 21. August 2009 20:18
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du stellst die frage als ob es eine überraschung ist.. wurden die massnahmen berits ausgeführt ? dann gab es auch eine ankündigung der modernisierung und auch die angabe der mieterhöhung. wo ist nun wirklich das proplem, drück dich bitte besser aus.

Kommentar von wolfmarc am 21. August 2009 20:24

ankündigung,ja, angabe der mieterhöhung, nein.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 22. August 2009 00:11
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Weitere Details zu Modernisierung und diesbezüglicher Mieterhöhung findest Du hier: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk08_merkblatt-mo...


albatros
beantwortet von albatros am 22. August 2009 07:47
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Wieder eine rein hypothetische Fragestellung und alle springen an. Ich rate abzuwarten, ob ein Mieterhöhungsverlangen tatsächlich erfolgt. Erst dann tätig werden. Da in der Mod-Ankündigung eine Mieterhöhung nicht enthalten war, hast du u. U. gute Karten. Dazu bräuchtest du aber anwaltliche Hilfe bzw. wahlweise die Unterstützung des Mietervereins. Du wärst gut beraten, wenn du vorsorglich schon Mitglied würdest, dann könntest du gegebenenfalls gleich voll durchstarten.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 23. August 2009 17:36

@albatros wie immer völlig richtig, nur wenn der Vermieter dem Mieter die Erhöhung der Miete (wie in diesem Fall) nicht mitgeteilt hat, VERLÄNGERT sich die Frist der Mieterhöhung UM NOCHMALS 6 MONATE. Zahlen muss er sie trotzdem, nur später. Er muss noch darauf achten, dass der Rep.anteil abgezoen wurde und alle Belege vorliegen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 23. August 2009 18:59

Hallo häsilein1951, gefällt mir dein Nickname, du hast insofern recht mit der 6monatigen Verschiebung der Fälligkeit erhöhter Miete wegen MODERNISIERUNG. Gerade das ist ja der springende Punkt. War es denn formal überhaupt eine Modernisierung? Der Fragesteller lässt das offen, er schreibt nur „Heizung wurde modernisiert“ und neue Fenster wurden eingebaut. Er fragt auch nur, ob der Vermieter die Miete deshalb erhöhen KANN. Es ist also zunächst die mögliche Basis einer Mieterhöhung überhaupt nicht klar. Es könnte ja auch nach der örtlichen Vergleichsmiete oder auf Basis Mietspiegel ein Erhöhungsverlangen erfolgen, bisher gibt es dieses aber überhaupt nicht. Es ist deshalb beim gegenwärtigen Sachstand und der unzureichenden Informationslage müßig, hier alle möglichen Ratschläge zu geben, die möglicherweise ins leere gehen. Was die modernere Heizung betrifft, fehlen auch Angaben zu Kostenersparnissen. Deshalb nach wie vor abwarten und zu gegebenem Zeitpunkt, wenn, falls überhaupt, ein Mieterhöhungsverlangen erfolgen sollte, neu fragen, erst dann ist konkrete Antwort machbar.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 23. August 2009 19:44

@albatros, da gebe ich dir ja vollkommen recht. Wollte ihm nur die Punkte aufführen, auf die er achten sollte und er etwas vorbereitet ist. Aus der Praxis weiß ich, dass die Mod.erhöhung meist auch durchgezogen wird,(oftmals eben auch fehlerhaft z.B. ohne Rep.anteil, oder ohne Einhaltung bestimmter Fristen) da hier der Vermieter auch über den Mietspiegel gehen kann.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 24. August 2009 00:07

Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen, dass die Mieterhöhung wegen Modernisierung nicht auf das Limit von 20% innerhalb 3 Jahren Anrechnung findet. Der Vermieter wäre also gut beraten, wegen Modernisierung zu erhöhen und nicht aus anderen Gründen. Das setzt aber bestimmte Formalien voraus, die hier schon ausgiebig erörtert wurden.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 21. August 2009 19:34
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Bei Modernisierung und Verbesserung der Wohnqualität immer, bei normalem Austauch nicht.

Kommentar von wolfmarc am 21. August 2009 19:36

was ist normaler austausch, was kann ich darunter verstehen?

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 21. August 2009 19:40

Alt gegen neu. Wenn statt Einfachverglasung Isofenster reinkommen ist das Modernisierung und Verbesserung der Wohnqualität, ebenso wenn Einzelöfen gegen eine Heizung ausgetauscht werden. Vermieter muss solche Maßnahmen vorher ankündigen und die Mieterhöhung schriftlich begründen.


susi24
beantwortet von susi24 am 21. August 2009 19:35
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Ja leider, er inveestiert ja in Dein Zuhause. All diese Sachen sind Umlagefähig.

Kommentar von wolfmarc am 21. August 2009 19:37

um wieviel prozent?


vincero
beantwortet von vincero am 21. August 2009 21:01
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wenn eine modernisierungsmaßnahme angekündigt wurde und auch zugelassen wurde ist sie umlagefähig. wenn die ankündigung aber formal nicht richtig ist dann kann man darum streiten. wenn aber der vermieter keine modernisierungsumlage fordert sondern die miete nach dem mietspiegel und den darin enthaltenen verbesserungen der wohnung erhöht, dann ist das rechtens.


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