Hallo, ich habe meine Wohnung zum 01.08.2008 gekündigt. Ich habe bei Bezug meiner Wohnung Lautsprecher in die Decke (Panele) des Badezimmers einbauen lassen (durch den Vermieter). Jetzt will er das ich die Deckenpanele ersetze. Würde ich ja auch mach nur finde ich leider nirgends mehr das gleich Muster… Bin ich dazu verpflichtet?? Ich würde die Lautsprecher auch drin lassen.
Vielen Dank für eure Antworten.

Wer wollte die LAutsprecher??? DER VErmieter oder SIe??? Der Vermieter hat diese eingebaut oder jemand damit beauftragt???
WAS wurde dazu schriftlich oder mündlich vereinbart.. Gibt es Zeugen??? Was steht im Mietvertrag und baulicher Veränderungen seitens des Mieters(oder so ähnlich) ???
wenn er sie hat einbauen lassen, oder es genehmigt, mußt du gar nix! wäre nur so, wenn du das eigenmächtig getan hättest

Was heißt durch den Vermieter. Du wolltest doch die Lautsprecher, also musst du sie auch wieder ausbauen. Wenn dabei die Decke nicht mehr nicht mehr vollständig ist, musst du auchdie Decke in Ordnungbringen. Du musst die Wohnung wieder so herstellen, wie du sie bezogen hast. Der Nachmieter will vielleicht keine lautsprecher im Bad. Das ist ein ganz normale und berechtigte Forderung.
Ihr seid ja fix mit euern Antworten. Danke.
Ich wollte damals die Lautsprecher, der Vermieter (bzw. seine Mitarbeiter) haben Sie allerdings in die neue Decke eingebaut und mir auch die Lautsprecherkabel in einen anderen Raum verlegt. Es wurde nichts schriftlich oder mündlich vereinbart, was nach Auszug damit passieren soll.
da hattest du aber einen netten vermieter. leider mußt du wegen der beschädigten decke den alten zustand wieder herstellen. ich denke der vermieter wird eine gleichwertige paneele akzeptieren. allerdings nicht als flickwerk sondern für den ganzen raum. du kannst sie so kaufen, daß der unterbau noch benutzt werden kann, das ist halbe arbeit gespart. aber vielleicht ist der vermieter gesprächsbereit und akzeptiert daß du die lautsprecher drinläßt? auf jeden fall sollte ein schriftliches übergabeprotokoll angefertigt werden, woraus klar hervorgeht ob noch forderungen gegen dich bestehen.